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Adoption - Für wen, wann und warum?

Kommentar schreiben Aktualisiert am 19. April 2021

In der Regel ist mit der Entscheidung für eine Adoption der drängende Wunsch nach einem eigenen Kind verbunden. Verschiedene gesetzliche und persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Kind adoptieren zu können. Zudem sind zeitliche, psychische und manchmal auch finanzielle Ressourcen vonnöten. Im folgenden Artikel befassen wir uns eingehend mit dem Thema Adoption und gehen häufigen Fragen auf den Grund. Abschließend darf auch die psychosoziale Komponente nicht fehlen. Wie gehe ich mit der Herkunft meines Kindes um? Wie viel muss das Umfeld wissen? Welche Schwierigkeiten können auftreten?

 

Was bedeutet Adoption eigentlich?

Die meisten Menschen haben zumindest eine rudimentäre Vorstellung davon, was man unter einer Adoption versteht. Tatsächlich ist das Thema aber durchaus vielschichtig und komplex. So unterscheidet man etwa verschiedene Arten und Formen der Adoption. Meist ist mit der Entscheidung für eine Adoption der drängende Wunsch nach eigenem Nachwuchs verbunden. Dass dem oftmals eine ungewollte Kinderlosigkeit vorausgeht, erscheint naheliegend. Doch auch Stiefkindadoptionen sowie die Adoption eines verwandten Kindes sind in Deutschland gängige Praxis.

 

Bei einer Adoption steht das Kindeswohl stets an erster Stelle. Beide leiblichen Elternteile müssen die Einwilligung zur Adoption geben. Ebenso muss der rechtliche Vertreter zustimmen. Sobald sich Eltern entscheiden, ihr Kind zur Adoption freizugeben, liegt die Vormundschaft automatisch beim Jugendamt. Kinder über 14 Jahren müssen der Adoption übrigens ebenfalls zustimmen. Mit der Rechtskraft der Adoption (Beschluss des zuständigen Familiengerichts) erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie. Innerhalb der Adoptivfamilie ist es einem leiblichen Kind fortan rechtlich gleichgestellt – mit sämtlichen Rechten und Pflichten aller Beteiligten (Sorgerecht, Unterhaltspflichten, Erbrecht,…). Das Kind nimmt den Familiennamen der Adoptivfamilie an. In weiterer Folge wird die Geburtsurkunde neu ausgestellt. Aus dieser lässt sich die Adoption nicht ableiten, lediglich im Geburtenregister scheint diesbezüglich ein Nachweis auf.1

 

Das Adoptionsverfahren ist ein langwieriger und komplexer Prozess. Nicht nur müssen Adoptionsbewerber verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllen, auch die persönliche Eignung wird streng geprüft. Eine Adoption ist also nicht nur mit zeitlichem Aufwand verbunden, auch eine gewisse psychische Belastbarkeit muss gegeben sein.2

 

Es zeigt sich, dass die Zahl der Adoptionen deutschlandweit zurückgeht. Dabei ist zu vermuten, dass nicht zuletzt die immer besseren Möglichkeiten im Rahmen der Reproduktionsmedizin dazu beitragen. Anhand von früheren Studien lässt sich immerhin belegen, dass etwa 70-90 Prozent aller Adoptionsanträge mit einem unerfüllten Kinderwunsch einhergehen.3

 

Welche Arten von Adoption gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Adoption, je nachdem, welche Grundvoraussetzungen gegeben sind. So ist etwa relevant, ob sich Adoptiveltern und Kind im Vorfeld kennen, ob leibliche Eltern und Adoptiveltern einander bekannt sind, oder ob das Kind minder- oder volljährig ist.

 

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Demnach lassen sich folgende Arten der Adoption unterscheiden:

  • Stiefkindadoption

  • Fremdadoption

  • Sukzessivadoption

  • Verwandtenadoption

  • Erwachsenenadoption

  • Auslandsadoption/internationale Adoption

  • Offene Adoption

  • Halboffene Adoption

  • Inkognitoadoption

 

Nachfolgend sollen diese kurz charakterisiert werden.

 

Stiefkindadoption

Hierbei wird das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin mit allen Rechten und Pflichten adoptiert. Dazu muss nicht nur der andere leibliche Elternteil zustimmen, ebenso muss eine feste Partnerschaft bestehen. Diese wird angenommen, wenn das Paar entweder verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, seit vier Jahren zusammen wohnt oder eine eheartige Verbindung mit einem gemeinsamen Kind führt. Eine gemeinsame Beratung bei einer Adoptionsvermittlungsstelle ist verpflichtend. Im Rahmen des Adoptionsverfahrens muss die Bestätigung darüber dem Familiengericht vorgelegt werden. Die Stiefkindadoption macht übrigens den Großteil aller Adoptionen in Deutschland aus.4

 

Sukzessivadoption

Hier hat bereits im Vorfeld eine Adoption durch einen Partner stattgefunden, in weiterer Folge beantragt auch der andere Partner die Adoption.5

 

Verwandtenadoption

Besteht eine Verwandtschaft bis zum 3.Grad, kann eine Adoption beantragt werden, sofern sich die leiblichen Eltern nicht kümmern können. Diese müssen der Adoption zustimmen. Für den Ernstfall (Erkrankung, Tod) können im Vorfeld auch Verwandte testamentarisch als Vormund für das Kind bestimmt werden.6

 

Fremdadoption

In diesem Fall wird ein unbekanntes Kind adoptiert. In weiterer Folge erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie komplett. Im Adoptionsverfahren entscheidet die Vermittlungsstelle über die Eignung der künftigen Eltern und schlägt sie auch für das jeweilige Kind vor.7

 

Auslandsadoption/internationale Adoption

Bei einer Auslandsadoption wird ein Kind mit Aufenthaltsort im Ausland adoptiert.

 

Erwachsenenadoption

Hier wird eine volljährige Person als Kind angenommen. Als Voraussetzung muss „sittliche Rechtfertigung“ gegeben sein. Diese wird angenommen, wenn zwischen künftigen Adoptiveltern und Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.8

 

Offene Adoption

Bei der offenen Adoption sind die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern einander bekannt. Das kann namentlich sein, anhand des Austausches anderer personenbezogenen Daten oder durch persönlichen Kontakt.9

 

Halboffene Adoption

Bei der halboffenen Form der Adoption besteht für die leiblichen Eltern die Möglichkeit, über die Vermittlungsstelle Kontakt zu halten – zum Beispiel in Form von Briefen, Fotoaustausch oder ähnlichem.10

 

Inkognitoadoption

Die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern kennen einander nicht. Es besteht auch keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme.11

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegekind und einem Adoptivkind?

Zwischen einem Pflegekind und einem Adoptivkind bestehen rechtliche Unterschiede. So sind adoptierte Kinder nach Ablauf des Verfahrens rechtlich alleinige Kinder der Adoptiveltern. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt, das Kind erhält eine neue Geburtsurkunde und automatisch den Familiennamen der Adoptiveltern. Sämtliche Rechte und Pflichten – Sorgerecht, Sorgepflicht, Unterhaltsrecht, Unterhaltspflicht oder Erbrecht – gehen gehen auf die Adoptiveltern beziehungsweise das Kind über.12

 

Demgegenüber bleiben Pflegekinder rechtlich die alleinigen Kinder ihrer leiblichen Elternteile. Das Sorgerecht kann hier allerdings ganz unterschiedlich zugesprochen werden. Es kann es etwa beim Jugendamt liegen, einem ehrenamtlichen Vormund übertragen werden, zum Teil bei den leiblichen Eltern verbleiben oder in manchen Bereichen (vor allem was Entscheidungen im Alltagsleben angeht) auf die Pflegeeltern übergehen. Darüber hinaus beziehen Pflegeeltern Unterhaltsleistungen für die übernommene Pflege und Erziehung.13

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Adoption?

Eine Adoption ist ein langwieriger Prozess, der den künftigen Adoptiveltern einiges abverlangt. Verschiedene gesetzliche sowie persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, letztere werden im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt.

 

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Rechtliche Voraussetzungen für eine Adoption

Als grundsätzliche Voraussetzung gilt in jedem Fall, dass die künftigen Adoptivelten nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sein müssen. Das Mindestalter für eine Adoption liegt bei 25 Jahren. In aufrechter Ehe darf ein Partner jünger sein, muss aber zumindest 21 Jahre alt sein. Eine definierte Altershöchstgrenze existiert nicht, man wählt jedoch einen natürlichen Altersabstand als Richtlinie. Ist ein Paar verheiratet, müssen beide Partner adoptieren. Das gilt auch im Fall von gleichgeschlechtlichen Ehen. Beide leiblichen Elternteile müssen in die Adoption einwilligen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Eltern nicht auffindbar sind, oder der Vater unbekannt ist. Das Kind muss zudem mindestens acht Wochen alt sein, bevor es zur Adoption freigegeben werden darf.14

 

Eine Adoption kann von Ehepaaren sowie Alleinstehenden beantragt werden. Bei unverheirateten Paaren darf nur einer adoptieren, in einem weiteren Schritt kann die Adoption dann auch durch den Partner erfolgen (Sukzessivadoption).15 Was die Staatsangehörigkeit der Adoptionsbewerber angeht, gibt es keine rechtlichen Einschränkungen.16

 

Persönliche Voraussetzungen für eine Adoption

Die persönlichen Voraussetzungen werden im Rahmen einer Eignungsprüfung abgeklärt. Diese erfolgt durch die Adoptionsvermittlungsstelle.

 

In der Regel bezieht sich die Eignungsprüfung auf verschiedene Teilbereiche, etwa Persönlichkeit, partnerschaftliche Stabilität, Gesundheit, Wohnraum oder wirtschaftliche Verhältnisse. Darüber hinaus werden Motivation, Bereitschaft zu einem offenen Umgang mit der Adoption sowie die Fähigkeit, sich einzulassen, genau beleuchtet. Auch diverse Nachweise müssen erbracht werden. (Gesundheitszeugnis, Leumund, Einkünfte etc.)17

 

Kriterien für eine Adoption im Überblick:

  • Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

  • Mindestalter 25 Jahre (bei Ehepaaren darf ein Partner auch jünger sein, mindestens aber 21 Jahre)

  • In einer Ehe müssen beide Partner adoptieren (gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehen)

  • In Partnerschaften darf nur ein Partner adoptieren (danach kann Sukzessivadoption erfolgen)

  • Leiblichen Eltern müssen in die Adoption einwilligen

  • Kind muss mindestens 8 Wochen alt sein, bevor es zur Adoption freigegeben werden darf

  • Keine Einschränkung bzgl. Staatsangehörigkeit der künftigen Adoptiveltern

  • Bereitschaft zu einem offenen Umgang mit der Adoption

  • Eignungsprüfung durch Vermittlungsstelle (Motivation, Persönlichkeit, Partnerschaft, Gesundheit, wirtschaftliche Lage,...)

 

Ablauf einer Adoption

Eine Adoption ist ein länger währender Prozess, der damit beginnt, mit einer Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt aufzunehmen. Diese ist entweder das Jugendamt oder eine offiziell anerkannte nicht staatliche Stelle. Dort erfolgt die Bewerbung um eine Adoption. Die Vermittlungsstelle betreut und begleitet in weiterer Folge durchgehend. Auch nach der rechtskräftigen Adoption steht den Adoptiveltern Betreuung und Beratung zu.

 

Die umfangreiche Eignungsprüfung wird über die Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt. Sind alle Kriterien erfüllt, wird die Adoption vorbereitet und die Wartezeit beginnt. Werden die künftigen Adoptiveltern für ein Kind vorgeschlagen, kommt es zu einem zeitnahen gemeinsamen Kennenlernen, auf das gegebenenfalls die Übergabe des Kindes in die neue Familie erfolgt. Mit der Übergabe beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit, die im Schnitt etwa ein Jahr dauert. Das Eltern-Kind-Verhältnis entsteht nun, das Jugendamt ist aber noch Vormund. Schlussendlich wird die Adoption beim Familiengericht beantragt. Mit dem rechtskräftigen Adoptionsbeschluss endet der Adoptionsprozess. Die Vermittlungsstelle steht den Eltern dennoch weiterhin zur Verfügung.18

 

Während des gesamten Adoptionsprozesses steht stets das Kindeswohl im Zentrum. Durchgehende Beratung, Begleitung und Unterstützung der Eltern ist als überaus wichtig anzusehen. Mit dem aktualisierten Adoptionshilfe-Gesetz (seit 1.4.2021 in Kraft) wird dem Rechnung getragen. Wesentliche Neuerungen bestehen in einem Rechtsanspruch auf Beratung durch Vermittlungsstellen auch nach dem Verfahren, dem Fokus auf Offenheit und Aufklärung in Bezug auf die Wurzeln des Kindes sowie der Förderung von Kooperationen mit anderen Beratungsstellen. Zudem müssen Auslandsadoptionen von anerkannten Vermittlungsstellen begleitet werden, um Standards sicherzustellen.19

 

Darf man als alleinstehende Frau oder alleinstehender Mann ein Kind adoptieren?

Nach geltender Gesetzeslage ist es alleinstehenden Frauen und Männern in Deutschland erlaubt, ein Kind zu adoptieren. Es gelten dieselben rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen wie bei verheirateten Paaren auch. Bei internationalen Adoptionen kann die Gesetzeslage jedoch anders aussehen. So ist in manchen Ländern die Adoption eines Kindes durch Unverheiratete gar nicht gestattet (Dominikanische Republik, Burkina Faso,...), während in anderen Ländern nur alleinstehende Frauen ein Kind adoptieren dürfen. Demgegenüber können etwa in Ländern wie Vietnam, Indien oder Kolumbien Alleinstehende ganz unabhängig von ihrem Geschlecht ein Kind adoptieren. Bedenken muss man jedoch, dass Ehepaare häufig vorrangig behandelt werden.20

 

Ist die Adoption eines Kindes für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland möglich?

Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit 1.10.2017 die Ehe eingehen. Mit der Eheschließung ist es ihnen also automatisch möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren. Es muss jedoch angemerkt werden, dass bei Auslandsadoptionen die Rechtslage des Staates entscheidend ist, in dem die Adoption durchgeführt wird.21

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Adoption?

Bei einer Inlandsadoption bleiben die Kosten in der Regel überschaubar und belaufen sich auf wenige 100 Euro. So ist die Vermittlung über das Jugendamt gebührenfrei, bei nichtstaatlichen Einrichtungen können eventuell Kosten eingehoben werden. Zu berücksichtigen sind jedenfalls die Kosten für Familiengericht (rund 100 Euro) und Notar (rund 70 Euro). Auch die Gebühren für zu erbringende Nachweise (ärztliche Atteste, Führungszeugnis etc.) sind privat zu zahlen.22

 

Demgegenüber schlägt eine Auslandsadoption mit mehreren 1000 Euro deutlich zu Buche. Hier fallen nicht nur für die Vermittlung selbst häufig Gebühren an, auch Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Übersetzung von Dokumenten o.ä. sind zu bedenken.23

 

Wie schwierig ist es, ein Kind zu adoptieren?

Was sich in der Theorie einfach anhört, ist ein langwieriger Prozess, der Durchhaltevermögen und starke Nerven von Seiten der Adoptionsbewerber benötigt. Die psychische Belastung, die sich durch Eignungsprüfung sowie Wartezeit ergibt, ist nicht von der Hand zu weisen. Hinzu kommt, dass die Bewerbung für eine Adoption nicht zwingend mit der Übergabe eines Kindes endet. Dazu muss angemerkt werden, dass die Zahl der Kinder, die in Deutschland zur Adoption freigegeben werden, deutlich gesunken ist. Das liegt natürlich einerseits am generellen Geburtenrückgang, bedingt durch bessere Möglichkeiten der Familienplanung, andererseits versucht man heute alles, dass Kinder möglichst in der Familie bleiben können (ambulante Hilfen, Einbeziehung der Väter) beziehungsweise gibt sie in Pflege. Das erklärt auch, warum Fremdadoptionen im Gegensatz zu Stiefkind- oder Verwandtenadoptionen in Deutschland weit weniger häufig stattfinden.24

 

Anders sieht es in manchen anderen Ländern – vor allem Entwicklungsländern – aus. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass eine Auslandsadoption in der Regel mit hohen finanziellen Ausgaben verbunden ist. Nicht für alle Adoptionsbewerber ist das auch tatsächlich leistbar. Darüber hinaus ist auch der durchschnittliche zeitliche Aufwand etwas höher als bei einer Inlandsadoption.

 

Adoption: Wo liegt die Altersgrenze?

Während das Mindestalter für Adoptionen in Deutschland mit 25 Jahren (bei Ehepaaren darf ein Partner 21 Jahre alt sein) klar geregelt ist, gibt es nach oben hin keine festgelegte Altersgrenze. Allerdings geht man von einem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kind aus. Dieser liegt in der Regel bei maximal 40-45 Jahren. Bei Auslandsadoptionen können durchaus auch andere Altersgrenzen gelten.

 

Adoption im Ausland

Von einer internationalen Adoption spricht man, wenn für das Kind mit der Adoption der Wechsel von einem Staat (Heimatstaat) in einen anderen Staat (Aufnahmestaat) verbunden ist. Dabei ist es unerheblich, in welchem Staat die Adoption letztendlich ausgesprochen wird. Nach deutschen Recht gelten exakt dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie bei einer Inlandsadoption auch. Wird allerdings ausländisches Recht angewendet, können sich einzelne Parameter (zum Beispiel Altersgrenzen oder Vorgaben bzgl. aufrechter Ehe) ändern.25

 

Wesentliche Veränderungen im internationalen Adoptionswesen brachte das Haager Adoptionseinkommen aus 1993. Es regelt die Zusammenarbeit in Bezug auf internationale Adoptionen und dient dem Schutz von Kindern. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der jeweiligen Länder und beugt Missbrauch effektiv vor. Es ist also ratsam, bei einer Auslandsadoption unter den Vertragsstaaten des Haager Adoptionseinkommens auszuwählen. Die Liste ist mittlerweile beeindruckend lang.26

 

Bei Adoptionen in Vertragsstaaten muss zudem zwingend eine deutsche Vermittlungsstelle eingesetzt werden, was Sicherheit und Verfahrensablauf positiv beeinflusst. Bei Nichtvertragsstaaten ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidet man sich also für eine internationale Adoption in solch einem Land, ist es jedenfalls ratsam, dennoch eine deutsche Vermittlungsstelle einzusetzen, um Risiken zu minimieren.27

 

Der genaue Ablauf einer internationalen Adoption ist nicht zuletzt vom Herkunftsland des Kindes abhängig, weshalb an dieser Stelle nicht konkret darauf eingegangen werden soll. Im besten Falle beginnt der Adoptionsprozess jedoch bei einer anerkannten deutschen Vermittlungsstelle, die die Auslandsadoption entsprechend begleitet und mit Ämtern und Behörden im Herkunftsland kooperiert.

 

Zu Adoptionen in Vertragsstaaten des Haager Adoptionsabkommens wird explizit geraten.

 

Adoption: Wie sage ich es meinem Kind?

Ein offener Umgang mit der Adoption und den Wurzeln des Kindes ist absolut gewollt und wichtig. Mit dem aktualisierten Adoptionshilfe-Gesetz wird dem noch einmal extra Rechnung getragen. Beratung und Unterstützung von Seiten der Vermittlungsstellen darf hier ruhig als Ressource angenommen werden. Wichtig ist es, mit dem Kind so früh, selbstverständlich und wertfrei wie möglich über seine Herkunft zu sprechen. So kann diese bestmöglich in Selbstbild und Selbstverständnis integriert werden. Dafür ist auch die Haltung der Eltern entscheidend, nicht nur die gewählten Worte.28

 

Wie man mit dem Kind über seine Herkunft spricht, ist nicht zuletzt vom Alter abhängig. Kleinkinder hören gerne Geschichten über sich und betrachten Fotos. Die Frage „Wo komme ich her?“ taucht meist ebenfalls im Kleinkindalter auf und kann gut genutzt werden, um hier etwas mehr in die Tiefe zu gehen. Ab dem Vorschulalter fragen Kinder meist sehr konkret nach. Hier dürfen und müssen nach bestem Wissen und Gewissen Antworten gegeben werden. Was traumatisieren könnte (Gewalt, Missbrauch,…), sollte jedoch ausgespart werden. Bilder, Fotos oder Bücher können beim Erklären helfen. Sind Gegenstände von früher vorhanden (Bilder der Herkunftsfamilie, Kuscheltier, Decke o.ä.), können diese eine wertvolle Verbindung zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie darstellen.29

 

Erfolgt der offene Umgang mit den Wurzeln des Kindes so früh wie möglich, ist dies ein entscheidender Faktor für das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind. Darüber hinaus hilft es dabei, als Adoptivfamilie selbstverständliche Normalität zu leben, so wie das in anderen Familienkonstellationen (alleinerziehend, Patchwork, Regenbogen,…) auch der Fall ist beziehungsweise sein sollte.

 

Nicht zuletzt hat jeder Mensch das Recht, über seine Herkunft Bescheid zu wissen.30

 

Adoption: Psychosoziale Komponente nicht außer Acht lassen

Einer Adoption geht häufig die Auseinandersetzung mit einem unerfüllten Kinderwunsch voraus. Diese sollte soweit wie möglich abgeschlossen sein, damit nicht die Gefahr besteht, das Adoptivkind als Ersatz zu betrachten, sondern vielmehr als absolutes Wunschkind, einem leiblichen Kind völlig gleichgestellt. Zudem muss auch damit gerechnet werden, dass – je nach Vorgeschichte des Kindes – eventuell ein erhöhter Erziehungs- und Betreuungsaufwand notwendig werden kann (psychosoziale oder gesundheitliche Komponenten).

 

Nicht zuletzt ist es wesentlich, sich mit den Wurzeln des Kindes auseinanderzusetzen und hier reflektiert zu sein und zu bleiben. Die Vermittlung der Herkunft ist etwas, das im Rahmen der Erziehung eines Adoptivkindes, Raum einnimmt, den man bereit sein muss, zu geben. Offenheit kann auch Dritten gegenüber notwendig sein (Familie, Freunde, Arbeitsplatz,…), denn neugierige Fragen werden kommen. Allerdings sind Offenheit und Unbefangenheit auch wesentlich Aspekte, um Adoptivfamilie als völlig selbstverständliche Familienkonstellation leben zu können.

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Quellen anzeigen

Daniela Jarosz
Autor: Daniela Jarosz

Daniela Jarosz ist Sonder- und Heilpädagogin. Während des Studiums hat sie sich intensiv mit Inhalten aus Medizin und Psychologie auseinandergesetzt. Sie arbeitet seit vielen Jahren im psychosozialen Feld und fühlt sich außerdem in der freiberuflichen Tätigkeit als Autorin zuhause. Im redaktionellen Bereich hat sie sich auf die Fachrichtungen Medizin, Gesundheit, Nachhaltigkeit, Work-Life-Balance sowie Kinder und Familie spezialisiert.

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