Alles rund um das Elterngeld – Das sollten Eltern unbedingt wissen
Gerade die ersten drei Jahre im Leben eines Kindes prägen dieses ganz besonders. Deshalb ist es so wichtig, dass Eltern sich viel mit den Kleinsten beschäftigen und sie auf den weiteren Lebensweg vorbereiten. Das Elterngeld will es den Eltern von Babys und Kleinkindern ermöglichen, eine gewisse Zeit zuhause zu bleiben, um sich ausschließlich um den Nachwuchs kümmern zu können.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld
Welche Option ist besser: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
Auf diese Weise soll eine gute finanzielle Basis geschaffen werden, damit Eltern sich keine Sorgen um ihre Existenz machen müssen. Allerdings gibt es mittlerweile drei unterschiedliche Varianten des Elterngelds, sodass es häufig Unklarheiten gibt. Eltern sollten sich deshalb bestmöglich informieren, um für sich die beste Entscheidung treffen zu können.
Die wichtigsten Fakten zum Elterngeld im Überblick:
- finanzielle Unterstützung zur Betreuung von Kindern nach der Entbindung
- Anspruch auch bei vorheriger Erwerbslosigkeit
- jeder Elternteil hat einen Anspruch von bis zu 12 Monaten
- Elterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich
- Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus als Option
- Antragstellung erst nach der Geburt möglich
- Zahlung erfolgt höchstens drei Monate rückwirkend
- mehr Elterngeld eventuell durch Wechsel der Steuerklasse
Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld
Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Leistung des Staats, welche eine Unterstützung für frischgebackene Eltern darstellen soll. Diese sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, das Neugeborene intensiv zu umsorgen, während vorübergehend kein Einkommen erzielt wird. Gewährt wird das Elterngeld allen Angestellten, Selbstständigen, Studenten, Beamten, Azubis sowie Erwerbslosen.
Welche Option ist besser: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
Das Basiselterngeld wird jungen Eltern für eine Dauer von bis zu 14 Monaten bewilligt. Seit dem 1. September 2021 bekommen Eltern von Frühchen noch zusätzliche Monate gewährt. Es ist möglich, dass zwei Elternteile die Monate unter sich aufteilen. Ein Minimum von zwei Monaten ist bei der Beantragung von Elterngeld auf jeden Fall zu beachten. 14 Monate Elterngeld kommen lediglich für Alleinerziehende in Betracht.
Eine Alternative zum normalen Elterngeld stellt das Elterngeld Plus dar. Es ist in erster Linie für die Eltern interessant, die während der Elternzeit zumindest teilweise arbeiten möchten. Eltern, die komplett zuhause bleiben wollen, können mit dem Elterngeld Plus das Geld über einen längeren Zeitraum auszahlen lassen. Im Endeffekt erhält man also den Maximalbetrag über einen doppelt so langen Zeitraum, sodass man monatlich nur den halben Betrag zur Verfügung hat. Wenn man Basiselterngeld bezieht, müsste man alles ohne Freibetrag komplett versteuern, weshalb das Basiselterngeld nicht für Arbeitnehmer geeignet ist. Es würde im Endeffekt weniger übrig bleiben und man hätte zusätzlichen Stress, deshalb ist eine Entscheidung für das Elterngeld Plus in diesem Fall ratsam. Dieses wird zwar ebenfalls angerechnet, allerdings fällt die Kürzung nicht so hoch aus.
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Möchten beide Elternteile bis zu 32 Stunden wöchentlich arbeiten, und zwar in vier aufeinanderfolgenden Monaten, so wird darüber hinaus noch der sogenannte Partnerschaftsbonus anerkannt. Das bedeutet, dass bis zu vier Monate lang zusätzlich das Elterngeld Plus ausgezahlt wird. Es ist übrigens auch zulässig, Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus miteinander zu kombinieren.
Letztes Einkommen dient als Basis zur Berechnung
Wie hoch das Elterngeld letztendlich ausfällt, hängt maßgeblich mit dem zuletzt verdienten Nettoeinkommen zusammen. Zur Berechnung herangezogen wird dafür das Einkommen im Jahr vor der Entbindung. Davon abgezogen werden allerdings die Zeit des Mutterschutzes sowie Monate, in denen die werdende Mutter aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben war. In diesem Fall orientiert man sich auch an dem Einkommen aus länger zurückliegenden Monaten. Ist jemand selbstständig, zählt der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Entbindung.
War jemand vor der Geburt nicht erwerbstätig, wird ihm der Mindestbetrag von 300 Euro gewährt. Leben in einem Haushalt mehrere Kleinkinder, gibt es eventuell noch einen Geschwisterbonus. Auch nach einer Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern einen Zuschlag. Es ist zu berücksichtigen, dass während des Mutterschutzes grundsätzlich kein Elterngeld ausbezahlt wird. Im Prinzip erhalten Mütter letztendlich nur 10 Monate Elterngeld. Seit 2021 gibt es die spezielle Frühchenregelung, die Eltern von Frühgeborenen bis zu vier Monate zusätzlich Geld bringt.
Erhält jemand Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II, zählt das Elterngeld komplett zum Einkommen. Bezieht jemand ALG II, hat er durch das Elterngeld keinerlei finanziellen Vorteil. Hat eine Mutter Mehrlinge zur Welt gebracht und betreut noch weitere Kinder, bekommt sie pro Kind noch zusätzlich 300 Euro.
Beantragung des Elterngelds erst nach der Geburt
Der Antrag auf Elterngeld kann immer erst nach der Entbindung erfolgen. Bis zu drei Monate wird das Elterngeld rückwirkend gezahlt, so dass die frischgebackenen Eltern etwas Zeit haben. Die Beantragung erfolgt bei der Elterngeldstelle des zuständigen Jugendamts. Während der Zeit des Bezugs kann jederzeit eine Änderung des Antrags stattfinden, jedoch niemals rückwirkend. Anders sieht es hingegen beim Elterngeld Plus aus, denn hier ist rückwirkend eine Umwandlung in Monate mit Basiselterngeld möglich. Die folgenden Dokumente und Unterlagen werden für den Antrag auf Elterngeld benötigt:
- Elterngeld-Formular von beiden Eltern unterzeichnet
- Geburtsurkunde des Neugeborenen
- Kopie des Personalausweises beider Elternteile
- Einkommensnachweise aus den letzten 12 Monaten
- eventuell Bescheinigung über Dienstbezüge im Mutterschutz
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über das Krankentagegeld bei privater Krankenversicherung
- Bescheinigung über Elternzeit vom Arbeitgeber
Da der Antrag auf Elterngeld äußerst umfangreich ist, sollte man bereits vor der Entbindung entsprechende Vorbereitungen treffen. Das Formular kann man schon vor der Geburt ausfüllen, man muss dann nur noch die Geburtsurkunde und die anderen Bescheinigungen beilegen. Etwa zwei bis drei Wochen nach der Beantragung sollte man beim Jugendamt kurz nachfragen, denn möglicherweise ist der Antrag aufgrund von Unvollständigkeit liegen geblieben.
Es wäre auch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus erfüllt sind, denn dieser ist tatsächlich enorm sinnvoll. Unter Umständen macht es auch Sinn, die Steuerklasse zu wechseln, um von mehr Geld profitieren zu können. Ein solcher Wechsel muss jedoch mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Man sollte dies frühestmöglich erledigen, um später Stress in der Schwangerschaft zu vermeiden.
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