Das dritte Geschlecht: Intersexualität
Intersexualität - Menschen zwischen den Geschlechtern. In der Medizin wird mit dem Begriff Intersexualität ein Zustand beschrieben, bei dem Menschen nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Hintergründe hierfür können genetisch oder anatomisch und hormonell sein. Manchmal wird auch die Bezeichnung „das dritte Geschlecht“ verwendet, welche nicht von allen akzeptiert wird. Im folgenden Artikel mehr zum Thema Intersexualität und dem Unterschied zu Transgender und Transsexualität.
Intersexualität, was ist das?
Mit dem Begriff Intersexualität werden biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung beschrieben, die sich darin äußern, dass intersexuelle Körper Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern, dem weiblichen sowie männlichen Geschlecht aufweisen. Geprägt wurde die Begrifflichkeit im Jahre 1915 durch den Genetiker Richard Goldschmidt: Eine Zusammensetzung aus dem lateinischen Präfix „inter“ für „zwischen“ und dem lateinischen „sexus“ für „Geschlecht“ bedeutet (körperliche) Zwischengeschlechtlichkeit. Intersexuelle Menschen sind Menschen, die von Geburt an ein geschlechtliches Erscheinungsbild, im Hinblick auf die Chromosomen, die Keimdrüsen und Hormonproduktion, darstellen, die eine Mischung von beiden Geschlechtern beinhalten. Auch wenn der Begriff „Intersexualität“ von vielen Betroffenen als unglücklich gewählt betrachtet wird, hat sich diese Bezeichnung des medizinischen Phänomens international durchgesetzt, sodass der Sprachgebrauch allgemein akzeptiert ist, auch wenn eine begriffliche Nähe zur Transsexualität als störend und nicht zutreffend empfunden wird. In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist in Kapitel XVII auch von angeboren Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus geschrieben. In der Medizin werden diese Varianten zu „Syndromen“ erklärt – den pathologisierenden medizinischen Begriff „Störung“ lehnen betroffene Menschen ab und bezeichnen sich oft selbst als intergeschlechtlich. Manchmal wird auch die Bezeichnung „das dritte Geschlecht“ verwendet, welche nicht von allen akzeptiert wird. Ein wichtiger Hinweis sollte darüber hinaus beachtet werden: Die überwiegende Mehrzahl ist per se nicht krank und auch nicht behandlungsbedürftig.
Ursachen für Intersexualität
Uneindeutigkeiten bezugnehmend auf das Geschlecht sind biologisch aus dem Grund möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen sowie männlichen Embryo aus denselben Anlagen entstehen und es während der körperlichen Entwicklung zu verschiedenen Variationen führen kann. Zu diesen gehören unter anderem:
- Anatomische Variationen: Geschlechtliche Besonderheiten sind vorhanden mit unspezifischen Ursachen und/oder eher kulturell geprägten Einschätzungen wie zum Beispiel: „zu kleiner“ Penis oder „zu große“ Klitoris.
- Chromosomale Variationen: Die durchschnittlich am häufigsten vorhandenen Karyotypen sind 46,XX (weiblich) und 46,XY (männlich). Statt dieser Karyotypen sind aber auch folgende Varianten bekannt:
- 45,X (Turner-Syndrom)
- 47, XXY (Kinefelter-Syndrom)
- Mosaike mos45,X/46,XX, mos45,X/46,XY
- Chimärismus chi46,XX/46,XY
- Gonadale Variationen: man unterscheidet zwischen fehlender Entwicklung, Agonadismus oder einer Ausbildung zu ganz oder partiell sogenannten Streifengonaden (nicht oder teilweise ausgebildet) sowie ovariell und testikuläre befindliche Gebeweanteile
- Hormonelle Variationen: Geschlechtshormone und deren Vorläufer können auffällige Serumspiegel vorweisen, die sich als Folge darin äußern, dass es zur Gynäkomastie, zur Brustentwicklung bei Männern oder zum Hirsutismus, einer sehr starken Körperbehaarung bei Frauen, kommt. Zum Teil ist auch die sexuelle Differenzierung ingesamt betreffend.
Häufigkeit
In Deutschland sind schätzungsweise 0,1 bis 0,2 Prozent der Bevölkerung intergeschlechtlich. Bezugnehmend auf die Intersexualität handelt es sich um keine medizinische Diagnose, sondern um eine Bezeichnung, die zusammenfassend für sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen Ursachen stehen. Unter anderem biologische Ursachen, wie Abweichungen der Geschlechtschromosomen, genetisch oder hormonelle Entwicklungsstörungen, die medikamentös bedingt sind. Teilweise ist nicht nur die Entwicklung und Differenzierung der Geschlechtsorgane „gestört“, sondern auch anderer Organe. Epidemiologische Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren aktuell nicht, weshalb nur Schätzungen vorherrschen.
Medizinische Angleichung und Festlegung des Geschlechts
Zu Zeiten der 1960er Jahren ist noch im Neugeborenenalter bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbaren Geschlecht sehr oft operativ eine Genitalangleichung durchgeführt worden, oftmals ohne wirksame Einwilligung der Eltern und auch ohne zwingende medizinische Indikation. Unter Genitalangleichung können folgende Beispiele herangeführt werden:
- Anlage einer Neovagina
- Verkleinerung des Genitals auf eine weibliche Größe, insbesondere Klitorisverkleinerung
- Entfernung eventuell vorhandener Hoden und anschließender contra-chromosomaler Hormonersatztherapie
Diese Eingriffe standen im Widerspruch zur Bedeutung der Maßnahmen, die irreversibel waren und ein Angriff in die persönliche Identität und körperliche Unversehrtheit waren. Heute erübrigen sich medizinisch nicht gerechtfertigte Maßnahmen zur Genitalangleichung kurz nach der Geburt, in Anlehnung an die Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum Personenstandrecht, die seit dem 1. November 2013 als Neuregelung in Kraft getreten ist, bei welcher man sich zum Thema „Intersexualität“ annahm und klarstellte, dass die Geschlechtsangabe im Geburtseintrag offen bleiben kann, wenn diese nicht zweifelsfrei feststeht. Im Vordergrund stehen nun die konkrete individuelle Behandlungsbedürftigkeit, einer individuell abgewogenen Therapie, für dessen Indikationsstellung und Therapieansatz es ein interdisziplinäres Team bedarf und folgende Gesichtspunkte miteinander integriert werden müssen: anatomische und physiologische sowie psychische, psychosoziale und rechtliche Gesichtspunkte.
Unterschied zu Transgender und Transsexualtät
Viele betroffene intergeschlechtliche Menschen empfinden die Bezeichnung Intersexualität als störend, da eine begriffliche Nähe zur Transsexualität bestehe. Die Definition der Intersexualität ist in jedem Fall abzugrenzen von der Definition von Transgender und Transsexualität. Im Folgenden wird näher erläutert, was man unter Transsexualität und Transgender versteht: Transsexualität: Transsexuelle Menschen besitzen eindeutige Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig und empfinden, ein Mensch im falschen Körper zu sein. Die genauen Ursachen hierfür sind bislang nicht bekannt. Bei starkem Leidensdruck können die Geschlechtsorgane in Richtung des angestrebten Körpers operativ verändert werden. Trangender: Bei Transgendern geht es um die soziale Identität und die Abweichung von klassischen Geschlechterrollen. Sie fühlen sich mit der Rolle, die ihnen wegen der äußeren Geschlechtsmerkmale bei der Erziehung zugewiesen wurde, falsch oder unzureichend beschrieben und lehnen zudem jede Form der Geschlechtszuweisung bzw. Geschlechtskategorisierung ab. Manche intersexuelle Menschen können Transgender sein. Darüber hinaus existieren auch einige Organisationen und Bündnisse, in welchen Transgender und intersexuelle Menschen zusammenarbeiten. Es gibt aber auch intersexuelle Menschen, die jede Zusammenarbeit mit Transgendern ablehnen.
Die ausgebildete Operations-Technische Assistentin hat nach ihrer dreijährigen Ausbildung eine Weiterbildung zur Chirurgisch-Technischen Assistentin in der Allgemein- und Visceralchirurgie in Köln absolviert. Inzwischen blickt sie auf eine mehrjährige Erfahrung in der OP-Assistenz in diesem Fachgebiet zurück. Neben ihrer Tätigkeit im OP studiert Frau Ehresmann Humanmedizin in einem Modellstudiengang in Aachen.