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Diese Leistungen bietet die gesetzliche Krankenkasse

Kommentar schreiben Aktualisiert am 17. Juni 2024

In Deutschland herrscht seit dem 1. Januar 2009 eine Krankenversicherungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer, Beamte oder Selbstständige handelt. Zahlreiche Menschen sind verpflichtet, sich für eine der gesetzlichen Krankenkassen zu entscheiden, während Beamte, Selbstständige und Gutverdiener sich alternativ auch privat versichern können.

 

Gesetzlich Versicherte sind die Mehrheit

 

Die große Mehrheit der Deutschen ist Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Laut Statistischem Bundesamt trifft das auf rund 88 % der Erwerbstätigen zu, wobei die Quote bei den Arbeitnehmern deutlich höher ist als bei den Selbstständigen, doch auch letztere entschieden sich im Jahr 2019 zumindest zu 59 % für die GKV. Die Privatversicherten machen also nur einen kleinen Teil der Bevölkerung aus. Das liegt zum einen daran, dass Arbeitnehmer erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 € (im Jahr 2024) zu einem privaten Anbieter wechseln können. Zum anderen fürchten viele Menschen, dass sich ihre finanzielle Situation im Alter ändern wird und ihnen dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt wird.

 

Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen geboten

 

Die GKV soll die medizinische Grundversorgung sicherstellen und zahlt dementsprechend verschiedene Arten von Vorsorgeversicherungen sowie genau festgelegte Behandlungen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krankheitsfalls länger ausfällt, springt ebenfalls die Krankenkasse ein und zahlt für einen begrenzten Zeitraum das sogenannte Krankengeld. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche Leistungen Versicherte in Anspruch nehmen können.

 

Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten

 

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen zu finden, die meist vom Alter und teilweise vom Geschlecht abhängig sind. Dazu gehören unter anderem diese:

 

  • U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche: Sie dienen dazu, den Entwicklungszustand zu überwachen und bei Abweichungen frühzeitig einzugreifen.
  • Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahren: Hier geht es vor allem um die Früherkennung von Krebserkrankungen.
  • Brustuntersuchung für Frauen ab 30 Jahren: Zusätzlich zur Genitaluntersuchung soll jetzt auch einmal jährlich die Brust abgetastet werden, sodass Brustkrebs rechtzeitig entdeckt werden kann.
  • Allgemeiner Check-up ab 35 Jahren: Gesetzlich Versicherte können die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Dadurch sollen eventuelle Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus oder Erkrankungen der Nieren erkannt werden.
  • Prostatauntersuchung für Männer ab 45 Jahren: Einmal jährlich sollten Männer ab diesem Alter beim Urologen vorstellig werden und ihre Prostata und die Genitalien untersuchen lassen.
  • Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren: Sowohl Männer als auch Frauen können in diesem Alter zur Darmkrebsvorsorge gehen.
     

Behandlungen beim Haus- und Facharzt

 

Unabhängig von den Vorsorgeuntersuchungen haben gesetzlich Versicherte selbstverständlich Anspruch auf Behandlungen im Krankheitsfall. Dafür wenden sie sich in der Regel zunächst an ihren Hausarzt, der sich entweder selbst um die Behandlung kümmert oder den Patienten bei Bedarf an den Facharzt weiterleitet. Allerdings übernehmen die Kassen nicht jede Art von Behandlung, sondern nur solche, die medizinisch notwendig sind und die vorher von einem Gremium festgelegt worden sind. Den Versicherten steht es frei, dieses Angebot durch sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) zu ergänzen. Die müssen sie dann allerdings aus eigener Tasche zahlen oder über eine separate Zusatzversicherung abrechnen. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich freie Arztwahl, müssen sich aber für eine Praxis mit Kassenzulassung entscheiden.

 

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Zahnärztliche Vorsorge sowie verschiedene Behandlungsleistungen

 

Der Zahnarzt ist einer der Fachärzte, den die meisten Menschen regelmäßig aufsuchen, denn für die Erhaltung des Gebisses bis ins hohe Alter ist eine jährliche Vorsorge unabdinglich. Nur so können Karies, Parodontitis und andere Erkrankungen des Zahn- und Halteapparats frühzeitig erkannt und gestoppt beziehungsweise hinausgezögert werden. Hinzu kommt, dass zahlreiche Menschen aufgrund von akuten Beschwerden den Zahnarzt aufsuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dabei eine ganze Reihe von Leistungen, zu denen die Beseitigung von Karies, Füllungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Wurzelbehandlungen gehören. Außerdem bezuschusst sie den Zahnersatz, sodass die Kosten für Brücken und Kronen nicht vollständig vom Versicherten getragen werden müssen.

 

Behandlungen im Krankenhaus

 

Bei Notfällen oder der Notwendigkeit einer stationären Aufnahme übernimmt die Krankenkasse natürlich auch die Behandlung im Krankenhaus. Auch hier zahlt sie wieder nur die Leistungen, die als zielführend und medizinisch sinnvoll erachtet werden. Zusätzlich müssen Versicherte pro Behandlungstag einen Zuschlag von 10 Euro zahlen. Wenn sie mehr als 28 Tage in einem Kalenderjahr im Krankenhaus verbracht haben, müssen sie den Beitrag nicht mehr entrichten.

 

Krankengeld bei längeren Erkrankungen

 

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung im Beruf ausfallen, erhalten in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Zeit springt die Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld, das der Sicherung des Lebensunterhalts dienen soll. Es wird für maximal 72 Wochen gestattet. Nach Ablauf dieser Zeit haben Betroffene gegebenenfalls Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

 

Individuelle Kassenleistungen berücksichtigen

 

Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen alles bezahlen müssen, was im Leistungskatalog aufgeführt ist, kann sich das Angebot der jeweiligen Versicherer im Detail dennoch unterscheiden, sodass es nicht ganz unerheblich ist, welche Kasse ausgesucht wird. Zusätzlich zu den Katalogleistungen bieten einige Krankenkassen Sonderleistungen, die je nach persönlicher Situation empfehlenswert sein können. Manche von ihnen bezuschussen beispielsweise die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, die Parodontitis vorbeugen kann. Andere übernehmen besondere Reiseimpfungen oder haben attraktive Bonusprogramme. Ein detaillierter Krankenkassen Vergleich 2024 kann also durchaus sinnvoll sein, wenn nach einem Versicherer gesucht wird, der die besten Leistungen zur Verfügung stellt.

 

Den Schutz durch Zusatzversicherungen optimieren

 

Leider decken die gesetzlichen Krankenkassen längst nicht alle notwendigen Kosten für eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung ab. Deswegen schließen viele Menschen freiwillige Zusatzversicherungen ab, die häufig von Partnern ihrer Krankenkasse angeboten werden. Denkbar wäre unter anderem eine Zahnzusatzversicherung, die für die professionelle Zahnreinigung aufkommt oder den Zahnersatz vollständig bezahlt. In manchen Tarifen ist auch die Übernahme von kieferorthopädischen Behandlungen inbegriffen. Darüber hinaus können diese Zusatzversicherungen von Vorteil sein:

 

  • Krankenhauszusatzversicherung: Versicherte erhalten bei einem Krankenhausaufenthalt bessere Leistungen und können zum Beispiel in einem Einzelzimmer unterkommen oder eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen.
  • Krankentagegeldversicherung: Das Krankengeld, das Arbeitnehmer von der Krankenkasse erhalten, liegt in der Regel deutlich unter ihrem früheren Einkommen. Mit einer entsprechenden Versicherung kann der Lebensstandard auch bei längerer Erkrankung gehalten werden.
  • Auslandskrankenversicherung: Sie sollte bei Reisen ins außereuropäische Ausland grundsätzlich abgeschlossen werden, kann aber auch innerhalb von Europa ratsam sein, denn manche Versicherungen zahlen einen Rücktransport ins Heimatland.
  • Augen- und Brillenversicherung: Je nach Tarif zahlt sie Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt oder bezuschusst die Gläser für eine neue Brille. Sogar ein Zuschuss zu einer Laseroperation kann inbegriffen sein. Interessierte sollten hier aber genau auf die Beiträge schauen und sich ausrechnen, ob es nicht günstiger wäre, die Brille inklusive Gläser aus eigener Tasche zu zahlen.

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Viktoria Sortino
Autor: Viktoria Sortino

Viktoria Sortino, die das Portal apomio.de seit 2016 leitet, bringt nicht nur ihre berufliche Expertise, sondern auch ihre Erfahrungen als zweifache Mutter in unseren Gesundheitsblog ein. Neben ihrer Leidenschaft für den pharmazeutischen Bereich zeigt sie eine vielseitige Interessenpalette. Von Sport und Yoga über Kunst bis hin zur leidenschaftlichen Zubereitung gesunder Mahlzeiten für ihre Familie – Viktoria vereint eine aktive Lebensweise mit familiärer Hingabe. Ihre Begeisterung für die pharmazeutische Welt spiegelt sich nicht nur in ihrer beruflichen Tätigkeit wider, sondern auch in ihrer kontinuierlichen Weiterbildung in diesem Fachgebiet.

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