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Fragen und Antworten zum Thema Organspende

Kommentar schreiben Aktualisiert am 22. Januar 2016

Organspende ist ein heikles Thema. In Deutschland warten etwa 11.000 Menschen auf ein geeignetes Spenderorgan, etwa 8.000 davon benötigen eine neue Niere. Doch seit dem Skandal um Organ-Transplantationen ist die Zahl der Organspender deutlich zurückgegangen. Ein Organspendeausweis ist die sicherste Methode um den eigenen Willen für den Fall der Fälle festzuhalten – auch wenn man sich gegen eine Spende ausspricht. Wir erklären, wer überhaupt für eine Spende in Frage kommt, welche Organe verwendet werden können und wie das Verfahren der Organspende abläuft. 

Ob nach langer Krankheit, einem, Unfall oder einem angeborenen Defekt: Viele Menschen benötigen eine Organspende um ein normales Leben führen zu können. Wenn die eigenen Körperstrukturen nicht mehr funktioniere, ist ein transplantiertes Organ oft die letzte Möglichkeit. Darauf müssen die Patienten mitunter jahrelang warten. Doch seit dem Skandal um Bestechung in Transplantationszentren sind die Zahlen der bereitwilligen Organspender deutlich zurückgegangen. Seit 2015 stabilisieren sie sich wieder auf einem niedrigeren Niveau.

Wer kommt für eine Organspende in Frage?

Für die Organspende gibt es zwei elementare Voraussetzungen: Der Spender muss nachgewiesen Hirntod sein und er oder seine Angehörigen müssen in eine Organspende einwilligen. In den deutschen Krankenhäusern sterben jährlich etwa 400.000 Menschen. Nur etwa ein Prozent kommen als Organspender in Frage. Der Hirntod tritt ein, wenn das Gehirn nicht mehr mit Blut und somit mit Sauerstoff versorgt wird. Bereits nach wenigen Minuten ohne diese Versorgung, entstehen bleibende Schäden. Nach mehreren Stunden ist die Hirnaktivität erloschen und der Patient gilt als Hirntod. Für die Organspende kommen nur Menschen in Frage, deren Hirntod vor dem Herztod eintritt. So ist gewährleistet, dass der Körper weiter versorgt wird und die Organe nicht geschädigt werden.

Der Hirntod tritt in  56 Prozent der Fälle nach einer intrakraniellen Blutung ein. 14 Prozent der Hirntoten sterben an einem Schädelhirntrauma, meist in Folge eines schweren Unfalls.  Auch Tumore, Herzinfarkte oder entzündliche Hirnschäden können den Hirntod verursachen, allerdings kommen sie jeweils in weniger als einem Prozent der Fälle vor.

Welche Organe können transplantiert werden?

Man kann Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm spenden. Auch Gewebe kann transplantiert werden. Haut, Hornhaut und Gefäße können entnommen und einem anderen Menschen verpflanzt werden.

Welche Organe tatsächlich verwendet werden können, wird in jedem Fall einzeln entschieden. So kann ein Raucher unter Umständen keine Lunge spenden, funktionieren Herz und Nieren aber einwandfrei können sie einem anderen Menschen zu einem neuen Leben verhelfen.

Ein anderer Fall ist die Lebendorganspende. Eine Niere oder ein Stück der Leber kann gespendet werden, ohne dass eine körperliche Einschränkung entsteht. Erkrankt etwa ein Familienangehöriger oder eine Person des engen Lebensumfeldes, kann eine Lebendspende in Frage kommen und die Warteliste umgehen.

Wie ist der Ablauf einer Organspende?

  • Nachdem der potentielle Spender in eine Klinik eingeliefert wurde, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten diagnostizieren. Dabei werden klinische Tests veranlasst um eine Hirnaktivität definitiv ausschließen zu können. Der Vorgang wird dabei von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DOS) begleitet und überwacht.
  • Hat der Betroffene einen Organspendeausweis bei sich ist die darin enthaltene Angabe rechtsgültig. Ärzte und Angehörige müssen den Willen des Verstorbenen anerkennen. Liegt kein Ausweis vor, muss ermittelt werden, ob der Patient seinen Willen einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person mündlich mitgeteilt wurde. Ist das nicht der Fall, müssen die nächsten Angehörigen im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung treffen.
  • Als nächstes folgen Laboruntersuchungen um mögliche Erkrankungen (etwa Tumorerkrankungen oder eine HIV-Infektion) festzustellen. Liegt eine der beiden Erkrankungen vor, ist eine Organspende nicht möglich. Das Risiko für den Empfänger soll dadurch so gering wie möglich gehalten werden.
  • Die Ergebnisse der Untersuchungen gehen an die Organvermittlungsstelle Eurotransplant. Die Organisation verwaltet die Wartelisten-Informationen aus Deutschland, Österreich, Belgien, Kroatien, Ungarn, Niederlande und Slowenien und kann einen passenden Empfänger ermitteln.
  • Es folgt die Entnahme der Organe und die Versorgung des Leichnams. Bei der Entnahme wird kein Narkosemittel verwendet weil ohne Hirnfunktion keine Schmerzen empfunden werden. Um die Muskulatur zu entspannen und Zuckungen in den Extremitäten durch das Nervensystem zu vermeiden, werden Muskelrelaxanzien verwendet. Nach der Entnahme wird der Körper wieder geschlossen und die Angehörigen können sich in der von ihnen gewünschten Weise vom Verstorbenen verabschieden.
  • Nach der Entnahme werden die Organe verpackt und zum Organempfänger transportiert. Sobald sie eintreffen beginnt die Transplantation.

Der Organspendeausweis: Wer kann ihn nutzen?

Die Einwilligung in eine Organspende kann jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr in einem Ausweis festhalten. Die Ablehnung einer Spende kann bereits ab dem 14. Lebensjahr rechtswirksam bekräftigt werden. Die Ausweise liegen kostenlos in Arztpraxen, Apotheken oder bei Krankenkassen aus. Sie können auch online ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Die Angaben in einem Organspendeausweis können jederzeit ohne die Angabe von Gründen geändert werden. Da keine Registrierung der Spender stattfindet, kann der Ausweis einfach vernichtet und ein neuer ausgefüllt werden. Der beste Aufbewahrungsort für den Ausweis ist die Geldbörse. Wer mit Angehörigen über seinen Willen im Falle eines Hirntodes spricht, geht auf Nummer sicher.

Schwere Entscheidung für Angehörige

Nach dem Verlust eines geliebten Menschen kann es für Angehörige eine starke Belastung sein die Frage nach einer Organspende im Sinne des Verstorbenen zu beantworten. Daher ist es sinnvoll sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, sich eine Meinung zu bilden und egal wie diese ausfällt sie am besten schriftlich in Form des Organspendeausweises festzuhalten. So kann man sich sicher sein, dass nach dem Tod der eigene Wille Beachtung findet. Die Familie muss sich dann damit nicht mehr auseinandersetzen und kann in Ruhe Abschied nehmen und Trauern.

 

Grafik von Health Rise GmbH zur Verfügung gestellt bekommen. 28.08.2019

 

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Lisa Vogel
Autor: Lisa Vogel

Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.

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