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Medikamente im Urlaub kaufen – Das sollten Sie wissen

Kommentar schreiben Aktualisiert am 17. Mai 2023

Wer auf Reisen geht, sollte an eine gut ausgestattete Reiseapotheke denken. Vor allem, wenn jemand regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollten diese in ausreichender Menge im Gepäck sein. Aus verschiedenen Gründen kann es dennoch notwendig sein, im Urlaubsland Arzneimittel zu kaufen. Welche wichtigen Aspekte beim Kauf, der Dosierung und der Einfuhr nach Deutschland zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

 

Rezeptpflichtige Medikamente im Ausland kaufen

Im Urlaub kann es dazu kommen, dass Sie darauf angewiesen sind, rezeptpflichtige Arzneimittel zu kaufen. Da die Bestimmungen außerhalb Deutschlands anders sein können, sollten Sie sich vor Ihrer Auslandsreise informieren. Solange Sie in der EU sind, können Sie rezeptpflichtige Medikamente bekommen, sofern bestimmte Angaben vorhanden sind und Sie einige wichtige Aspekte beachten.

 

Generell ist ein ärztliches Rezept in der gesamten EU gültig, wenn es in von einem Arzt in einem EU-Land ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass Sie damit auch im Ausland Medikamente kaufen können, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind. Es gibt keine speziellen Formulare oder Formate für ein grenzüberschreitendes Rezept, aber es sollte bestimmte Informationen enthalten. Dazu gehören folgende Angaben:

 

 

  • Namen des Patienten
  • das Ausstellungsdatum
  • Angaben zum Arzt, einschließlich seiner Qualifikationen und Kontaktdaten
  • Informationen über das verschriebene Arzneimittel

 

 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ausgabe von verschriebenen Arzneimitteln den Rechtsvorschriften des Landes unterliegt, in dem Sie das Medikament kaufen möchten. Der Apotheker wird sich daher an diese Vorschriften halten, was dazu führen kann, dass Sie nicht die gleiche Anzahl von Tagesdosen erhalten, die Sie aus Ihrem Heimatland gewohnt sind.

 

Aus diesem Grund kann es sein, dass Sie bestimmte Medikamentenmengen im Ausland nicht ohne weiteres erhalten. Um Probleme bei der Abgabe zu vermeiden, ist eine ausführliche Angabe für die Verwendung der Medikamente auf dem Rezept von großer Wichtigkeit.

 

Außerdem sollten Sie beim Kauf von Medikamenten im Ausland auf Folgendes achten:

 

  • Medikamentenname: In anderen Ländern können Medikamente einen anderen Namen haben als in Deutschland. Auf der Verpackung oder im Beipackzettel steht aber oft ein Hinweis, wie das Medikament in anderen Ländern heißt. Um sicher zu gehen, können Sie sich schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt darüber informieren und es mit Ihrem Arzt oder Apotheker absprechen.
  • Verfügbarkeit nicht gewährleistet: Zudem kann es sein, dass das benötigte Arzneimittel im Urlaubsland gar nicht erhältlich ist. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, das Medikament per Expresslieferung aus Deutschland schicken zu lassen.
  • Wirkstoffdosis und Zusammensetzung: Die Wirkstoffdosis und die Zusammensetzung von Arzneimitteln können im Ausland anders sein als in Deutschland. Beachten Sie deshalb unbedingt die Angaben auf dem Beipackzettel und der Verpackung und lassen Sie sich vor der Einnahme entsprechend beraten.
  • Anderssprachige Beratung: Aufgrund von Sprachbarrieren kann es schwierig sein, sich im Ausland richtig beraten zu lassen. Zum einen ist der Informationsfluss vom Patienten zum Arzt oder Apotheker aufgrund fehlender oder mangelhafter Sprachkenntnisse unter Umständen beeinträchtigt. Zum anderen ist auch das Verständnis für ärztliche Anweisungen reduziert. Um dieses Problem zu lösen, kann sprachenversiertes medizinisches Personal hinzugezogen werden oder gegebenenfalls ein Dolmetscher. Zudem kann ein Online-Übersetzer helfen.

 

 

Das E-Rezept soll Prozesse vereinfachen

2022 wurde das E-Rezept bundesweit eingeführt und alle Anwendungsschritte in einer Testphase intensiv geprüft. Seit dem 1. September 2022 können Apotheken in ganz Deutschland E-Rezepte einlösen und mit den Krankenkassen abrechnen. Die gematik, die nationale Agentur für digitale Medizin, wird zeitnah die nächsten Schritte für eine verbindliche Einführung des E-Rezepts in (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern festlegen.

 

Patientinnen und Patienten können es per Smartphone-App oder als Papierausdruck nutzen. Darüber hinaus ermöglicht es weitere digitale Anwendungen wie eine Medikationserinnerung und einen Interaktionscheck. Zukünftig sollen auch alle anderen veranlassten Leistungen elektronisch verordnet werden. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen genutzt.

 

Die Anwendung des E-Rezepts ist ganz einfach, trotzdem können Sie das Rezept in der Arztpraxis ausgedruckt mitnehmen. Der Zettel ist nicht mehr rosafarben wie bisher, sondern weiß, und enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode.

 

Außerdem ist ein solcher Ausdruck ohne händische Unterschrift gültig, da er digital unterzeichnet ist. Sie müssen in der Arztpraxis also nicht mehr darauf warten, dass ihr Rezept unterschrieben wird. Zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke wird der Rezeptcode gescannt und Sie können Ihre Medikamente direkt mitnehmen oder bestellen.

 

Der Prozess kann auch komplett papierlos gestaltet werden, indem Rezepte direkt auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) übertragen werden:

 

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verschreibt Ihnen ein E-Rezept und speichert es in der Telematikinfrastruktur (TI) ab.
  • In der Apotheke stecken Sie einfach Ihre Gesundheitskarte in das Kartenterminal.
  • Die Apothekerin oder der Apotheker ruft alle Ihre offenen E-Rezepte aus der TI ab und händigt Ihnen Ihre Medikamente aus.

 

Wenn Sie nun in andere Länder verreisen wollen und Ihnen eine elektronische Verschreibung ausgestellt wurde, sollten Sie eine gedruckte Version anfordern, um es in einem anderen EU-Land mit Sicherheit verwenden zu können. Einige EU-Länder haben aber auch interoperable Systeme für elektronische Verschreibungen eingeführt, die die Einlösung von Verschreibungen in anderen Ländern erleichtern können.

 

Insgesamt ist es also möglich, verschreibungspflichtige Medikamente im Ausland zu kaufen, wenn Sie einige Dinge beachten. Wenn Sie jedoch regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, ist es ratsam, sich vor der Reise einen Vorrat anzulegen oder mit Ihrem Arzt oder Apotheker zu besprechen, wie Sie während des Urlaubs mit Medikamenten versorgt werden können. So sind sie bestens vorbereitet und können Ihren Urlaub sorgenfrei genießen.

 

Andere Länder, andere Dosierung

Wenn es dazu kommt, im Ausland rezeptpflichtige Medikamente einzukaufen, gibt es einige Aspekte zu beachten. Eine Herausforderung beim Kauf von Medikamenten außerhalb Deutschlands ist, dass sie unter Umständen eine andere Dosierung oder Wirkstoffzusammensetzung aufweisen können und es daher umso wichtiger ist, genau auf die Inhaltsstoffe zu achten.

 

In vielen Fällen sind Medikamente im Ausland auch unter einem anderen Namen erhältlich, was zu zusätzlicher Verwirrung führen kann. Besonders wichtig ist daher das genaue Lesen des Beipackzettels und der Verpackung, um sicherzustellen, dass das richtige Medikament eingenommen wird und die Dosierung korrekt ist.

 

In Deutschland müssen Arzneimittel gekennzeichnet werden. Diese Pflicht zur Kennzeichnung von Medikamentenverpackungen mit den erforderlichen Angaben ist im Arzneimittelgesetz festgehalten. Insbesondere müssen die Arzneimittelbezeichnung, Verweise auf das pharmazeutische Unternehmen sowie Angaben zu den enthaltenen Wirkstoffen und der Dosierung aufgeführt sein. Darüber hinaus müssen die Informationen korrekt, gut lesbar und in deutscher Sprache verfasst sein.

 

Die Kennzeichnung von Arzneimitteln ist allerdings nicht zwingend in anderen Ländern auch so geregelt wie in Deutschland. Umso mehr sollten Sie beim Kauf von Medikamenten im Ausland genau auf Inhalts- und Wirkstoffe in der Packungsbeilage achten.

 

 

Die richtige Anwendung und Dosierung sind essenziell

Um die Wirksamkeit und die Sicherheit der Behandlung zu gewährleisten, muss die Dosierung und Anwendung eines Medikamentes bekannt sein. Eine falsche Dosierung oder Anwendung kann dazu führen, dass das Medikament nicht richtig wirkt oder sogar schädliche Nebenwirkungen hat.

 

Außerdem kann es unter Umständen zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Erkrankungen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Arzt oder Apotheker über alle Medikamente und Gesundheitsprobleme informieren, damit das verschriebene Medikament für Sie sicher und wirksam ist.

 

Da Medikamente im Ausland anders dosiert sein können, besteht das Risiko einer zu geringen oder einer zu hohen Dosierung. Wird ein Medikament in zu geringer Dosierung eingenommen, kann die gewünschte Wirkung ausbleiben. Eine zu hohe Dosierung hingegen kann zu Nebenwirkungen führen, die je nach Medikament und Dosierung unterschiedlich stark ausfallen können.

 

Auch bei der Einnahme eines Medikaments gibt es einige Punkte zu beachten. Befolgen Sie die Anweisungen zur Anwendung und Einnahme genau, damit das Medikament vom Körper richtig aufgenommen wird und seine volle Wirkung entfalten kann. Wenn das Arzneimittel beispielsweise auf nüchternen Magen eingenommen werden muss, kann dies die Aufnahme des Wirkstoffs beeinflussen und die Wirksamkeit beeinträchtigen. Vor der Einnahme sollten Sie den Beipackzettel lesen, da er alle notwendigen Informationen beinhaltet.

 

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Einfuhr von Medikamenten nach Deutschland

Im Ausland erworbene Medikamente nach dem Urlaub mit nach Hause zu nehmen, ist unter bestimmten Voraussetzungen problemlos möglich. So müssen die Arzneimittel in der Regel in Deutschland registriert und zugelassen sein. Ansonsten unterliegen sie dem Verbringungsverbot und dürfen von Privatpersonen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Außerdem ist die Einfuhrmenge begrenzt, und es können auch zollpflichtige Medikamente dabei sein.

 

Das bedeutet das Verbringungsverbot für Sie

Generell ist es verboten, Arzneimittel nach Deutschland zu verbringen, die nach § 73 Abs. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) nicht in Deutschland zugelassen oder registriert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein entsprechendes oder auch nur gleichnamiges Arzneimittel in Deutschland erhältlich ist. Die Zulassung, Registrierung oder Genehmigung für Deutschland umfasst immer auch die deutschsprachige Kennzeichnung und die Angaben in der Packungsbeilage in deutscher Sprache.

 

Diese Menge an Arzneimitteln dürfen Sie nach Deutschland einführen

Sie dürfen bei der Einreise nach Deutschland Arzneimittel in einer Menge mitführen, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. In diesem Fall wird eine Ausnahme des Verbringungsgesetzes gemacht und es ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der betreffenden Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um verschreibungs- oder apothekenpflichtige Arzneimittel handelt.

 

Als „üblicher persönlicher Bedarf“ gilt in der Regel ein Vorrat für maximal drei Monate unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel. Hinweise zur Dosierung sind der Packungsbeilage des jeweiligen Arzneimittels zu entnehmen.

 

Diese Menge ist also abgabenfrei und kann ohne Zollformalitäten nach Deutschland verbracht werden, solange sie nicht zur gewerblichen Verwendung und nur zur eigenen Nutzung bestimmt sind. Die Einfuhr einer bestimmten Menge an Medikamenten zum eigenen Gebrauch ist zudem EU-weit erlaubt.

 

 

Die Einfuhr dieser Arzneimittel ist nicht erlaubt

 

Die Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland ist nach § 73 Abs. 1b AMG generell verboten. Auch die Ausnahmeregelung für Reisebedarf gilt in diesem Fall nicht. Ein Arzneimittel ist gefälscht, wenn es hinsichtlich seines Namens und der Identität, insbesondere seiner stofflichen Beschaffenheit oder Herkunft, falsch gekennzeichnet ist.

 

Gefälschte Arzneimittel können Folgendes enthalten:

  • den richtigen Wirkstoff, aber in falscher Dosierung (zu gering oder zu hoch)
  • keinen angegebenen Wirkstoff
  • einen anderen Wirkstoff als den angegebenen
  •  

Außerdem können sie mit gefälschten Blistern, Beipackzetteln und/oder Umkartons angeboten werden.

 

Sie erkennen gefälschte Arzneimittel manchmal nicht auf den ersten Blick. Daher sollten Sie Medikamente nur in zugelassenen, seriösen Apotheken kaufen und extrem günstige Angebote ablehnen. Ein Indiz für eine Fälschung kann auch der freie Verkauf von Medikamenten sein, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Häufig werden gefälschte Potenzmittel, Mittel zum Abnehmen und Medikamente gegen Schlaflosigkeit verkauft.

 

Verboten ist ebenfalls der Verkauf, die Verschreibung, die Anwendung bei anderen, der Besitz, die Einfuhr und der Handel mit Dopingmitteln zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport.

 

Das Besitzverbot nach § 2 Abs. 3 AntiDopG (Anti-Doping-Gesetz) beschränkt sich auf die in der Anlage zum AntiDopG aufgeführten besonders gefährlichen Substanzen. Wer diese Stoffe in einer bestimmten, „nicht geringen Menge“ besitzt, macht sich strafbar. Derzeit sind Stoffe aus den folgenden Gruppen betroffen:  

  • anabole Stoffe (z. B. Testosteron)
  • Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe und Mimetika
  • Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

 

Diese Regelungen gelten bei der Einreise aus einem Land außerhalb der EU

Wenn Sie aus einem Drittland nach Deutschland einreisen, gelten für mitgebrachte Arzneimittel andere Bestimmungen:

  • Arzneimittel, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt und in angemessener Menge vorhanden sind, sind zollfrei und müssen bei der Einreise nicht bei der Zollstelle angemeldet werden. Sofern Sie keine weiteren anmeldepflichtigen Waren mitführen, können Sie an Flug- und Seehäfen den „grünen Ausgang“ für anmeldefreie Waren nutzen.
  • Arzneimittel zur Behandlung von Sportlerinnen und Sportlern, die aus Drittländern zur Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen in das Zollgebiet der Union oder nach Deutschland einreisen, sind ebenfalls einfuhrabgabenfrei. In diesem Fall müssen Sie die Arzneimittel jedoch bei der Zollstelle anmelden und an Flug- und Seehäfen den „roten Ausgang“ wählen. Bei einem Warenwert über 1.000 Euro ist eine schriftliche Zollanmeldung erforderlich, bei einem Warenwert unter 1.000 Euro genügt eine mündliche Zollanmeldung.

 

Wer also als Privatperson reist, Arzneimittel für den eigenen Bedarf einkauft und diese am Ende des Auslandaufenthalts nach Deutschland einführen möchte, kann das ohne Probleme tun. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Menge nicht dem Gebrauch von drei Monaten überschreitet und es sich dabei um zugelassene, registrierte Medikamente handelt.

 

 

Darum sind Medikamente im Ausland oft günstiger

Wenn Sie im Urlaub Arzneimittel kaufen möchten, werden Sie feststellen, wie viel günstiger sie im Vergleich zu Deutschland sind. Die hohen Preise für Medikamente hierzulande sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, zum Beispiel

  • die Preisbindung,
  • die hohen Kosten für Forschung und Entwicklung
  • sowie die teuren Produktionsstandorte.

 

Ergänzend dazu macht es einen preislichen Unterschied, ob es sich bei einem Arzneimittel um ein patentgeschütztes Originalpräparat handelt oder und um ein Nachahmerprodukt. Der Hersteller kann den Preis im ersten Jahr frei gestalten, danach vereinbart er mit der gesetzlichen Krankenversicherung einen Erstattungsbetrag.

 

Sobald der Patentschutz ausläuft, dürfen andere pharmazeutische Unternehmen ein Medikament mit demselben Wirkstoff oder denselben Inhaltsstoffen auf den Markt bringen (Generikum) oder eines, das einen sehr ähnlichen Wirkstoff enthält (Biosimilar). Bei diesen Nachahmerprodukten bestimmt der Wettbewerb den Preis.

 

Deutschland ist das zweitteuerste Land

 

Tatsächlich müssen Verbraucher für Medikamente in keinem Land der Welt so viel zahlen wie in Deutschland – mit den USA als einziger Ausnahme. Vertreter des Europäischen Parlaments fordern deshalb schon seit vielen Jahren eine Angleichung der Arzneimittelpreise in der EU. Einige Abgeordnete halten die Preisunterschiede innerhalb der EU für ungerecht und unsozial, da deutsche Patienten und Krankenkassen selbst für Medikamente, die nicht in Deutschland hergestellt werden, draufzahlen müssen.

 

In Deutschland sind die Preise für lebenswichtige Medikamente unter anderem deswegen um einiges höher als in anderen Ländern, weil die Pharmaunternehmen hier die Preise selbst bestimmen können. Dazu kommen Zuschläge, die die Apotheken und der Großhandel auf den Einkaufspreis erheben.

 

In anderen EU-Ländern sind die Preise gesetzlich festgelegt oder werden mit dem Gesetzgeber ausgehandelt, was für die Verbraucher von Vorteil ist.

 

Insbesondere in einkommensschwachen Ländern sind die Preise für Medikamente deutlich niedriger als in Deutschland, da die Regierungen versuchen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell zu erleichtern.

 

Somit hat jeder Staat eigene Regelungen und Gesetze, die die Arzneimittelpreise beeinflussen.  In vielen Ländern werden diese direkt von der Regierung reguliert oder es gibt eine staatlich kontrollierte Preisbildung. Dies kann zu niedrigeren Preisen führen.

 

Einfluss der Pharmakonzerne auf die Preise

Darüber hinaus nutzen einige Pharmaunternehmen die unterschiedlichen Preisniveaus in verschiedenen Ländern, um ihre Gewinne zu maximieren. Sie können ihre Produkte in Ländern mit höherem Einkommensniveau zu höheren Preisen verkaufen, während sie in Ländern mit niedrigerem Einkommensniveau niedrigere Preise anbieten, um auf diesem Markt zu bestehen.

 

Sie sollten allerdings beachten, dass niedrigere Arzneimittelpreise in anderen Ländern auch mit geringerer Qualitätssicherung und unzureichenden Standards einhergehen können. Es ist daher wichtig, die Risiken und Vorteile des Kaufs von Arzneimitteln aus anderen Ländern sorgfältig abzuwägen und im Zweifelsfall immer einen Arzt oder Apotheker zu konsultieren.

 

Auf Reisen kann es sich also für Sie lohnen, Medikamente – ob rezeptpflichtig oder rezeptfrei – im Ausland zu geringeren Preisen zu besorgen. Sofern Sie sich an die erlaubten Einfuhrmengen zur privaten Nutzung halten, können Sie hierbei ganz legal Geld sparen und Arzneimittel mit nach Hause nehmen.

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apomio-Redaktion
Autor: apomio-Redaktion

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