Für alle Fälle: die Patientenverfügung
Künstliche Ernährung oder Beatmung über Maschinen: Wie weit soll eine Behandlung gehen? Solche Entscheidungen über medizinische Behandlungsmaßnahmen kann man über eine Patientenverfügung regeln und so den Angehörigen im Falle eines Schicksalsschlages die Entscheidung abnehmen.
Ob durch einen Autounfall, Krankheit oder einen anderen Schicksalsschlag: Manche Menschen kommen in ihrem Leben an einen Punkt, an dem sie nicht mehr in der Lage sind selbst zu entscheiden, wie es weiter gehen soll. Vor allem die Entscheidung über medizinische Behandlung oder lebenserhaltende Maßnahmen kann den Angehörigen schwer fallen. Mit einer Patientenverfügung (PV) ist es möglich, bestimmte medizinische Maßnahmen einzufordern oder abzulehnen und dadurch für die Ausnahmesituation vorzusorgen.
Eine Patientenverfügung tritt nur in Kraft, falls man den eigenen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann. Das bedeutet eine Patientenverfügung kann auch im Laufe der Zeit verändert und den aktuellen persönlichen Vorstellungen von Leben und Sterben angepasst werden. Es empfiehlt sich für die rechtliche Wirksamkeit die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren und mit Datum neu zu unterschreiben. So wird gewährleistet, dass es sich um den momentanen Willen des Betroffenen handelt. Eine notarielle Beglaubigung der Verfügung ist nicht notwendig. Die Bundeszentralstelle für Patientenverfügung und der Humanistische Verband Deutschland (HVD) empfehlen ausdrücklich die Willenserklärung mit ärztlicher Beratung zu erstellen, damit keine Unklarheiten auf Seiten des Patienten und des behandelnden Teams auftreten.
Für wen kommt eine Patientenverfügung in Frage?
Jeder Volljährige kann eine Patientenverfügung erstellen. Nach dem 3. Betreuungsänderungsgesetz vom 18.06.2009 ist die Patientenverfügung im Zivilrecht verankert. Es ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Einzige Vorgabe: Die Verfügung muss schriftlich vorliegen. Doch auch der mündlich ausgesprochene Wille eines Patienten bekommt durch das Gesetz mehr Gewicht.
Außerdem empfiehl es sich Familie, Freunde, behandelnde Ärzte oder den Pflegedienst über das Vorliegen einer Willenserklärung zu informieren, damit im Notfall schnell und wunschgemäß gehandelt werden kann.
Drei Grundmodelle
Man findet im Internet viele verschiedene Versionen von Patientenverfügungen. Vereine und Institutionen bieten Dokumente zum Ankreuzen, Textbausteine zum Zusammensetzen oder einen standardisierten Text zum Unterschreiben an. Von kostenlosen Angeboten bis zu teuren notariellen Versionen ist alles dabei. Am besten ist es allerdings eine eigene Verfügung in Zusammenarbeit mit einem Arzt des Vertrauens zu erstellen.
Grundsätzlich unterscheidet der HVD zwischen drei Modellen, der fachkundig erstellten und somit individuell maßgeschneiderten PV, einer selbsterstellten und um persönliche Nuancen erweiterten (Standard)-PV und einer einfachen PV als fertige Vorlage zum Ankreuzen. Bei der Bundeszentralstelle für Patientenverfügung können sie eine individuelle Verfügung für 90 bis 120 Euro erstellen lassen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet online kostenlos Textbausteine zum Erstellen einer persönlichen Standardpatientenverfügung. Hier können Standartformulierungen verwendet und um eigene Wünsche erweitert werden.
Detailliertere Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz.
Auch eine Vorsorgevollmacht kann in einer Notsituation den Willen des Patienten durchsetzen und die Angelegenheiten regeln. So kann man seine Zukunft trotz Krankheit selbst bestimmen.
Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.