Schwanger und krank: erlaubte Schmerzmittel in der Schwangerschaft
Bei Migräne, grippalen Infekten und Co. greift man gerne zu Schmerzmitteln oder Medikamenten, die zur Genesung beitragen, die Symptome lindern und entzündungshemmend wirken. Schwanger und krank? Welche Medikamente sind da erlaubt? Was darf man als Schwangere einnehmen? Mehr im folgenden Beitrag.
Schmerzmittel in der Schwangerschaft
Arzneimittel in der Schwangerschaft sind ein ernst zunehmendes Thema: Erinnert man sich an die Contergan-Katastrophe Anfang der 60er Jahre in der schwangere Frauen ein harmlos geglaubtes Schlafmittel eingenommen haben, wodurch zahlreiche Neugeborene mit Fehlbildungen an Armen und Beinen zur Welt gekommen sind, wird man sich dessen Auswirkungen wieder bewusst. Jeder Schwangeren sollte immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden, dass die Einnahme von Schmerzmitteln auch Auswirkungen auf das Ungeborene im Mutterleib haben und es schädigen kann bzw. Fehlbildungen in der Entwicklung zu befürchten sind. Gerade im Frühstadium einer Schwangerschaft kann durch die Einnahme von Medikamenten eine gesunde Organentwicklung beeinträchtigt und Fehlbildungen verursacht werden. Hierbei kann es sogar unerheblich sein, ob es sich um frei verkäufliche Medikamente oder verschreibungspflichtige Arzneimitteln handelt. Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, jede Einnahme von Medikamenten in der Schwangerschaft vorher mit dem Arzt abzusprechen. Zu den bekanntesten frei verkäuflichen Schmerzmitteln zählt Acetylsalicylsäure, dessen Wirkung die folgende ist: schmerzlindernd und fiebersenkend und zudem hemmt es die Blutgerinnung. Aus diesem Grund kann Acetylsalicylsäure in der Schwangerschaft Blutungen auslösen und zu Fehlbildungen des ungeborenen Kindes führen. Bei Einnahme im letzten Drittel der Schwangerschaft werden dem Schmerzmittel außerdem auch wehenhemmende Wirkungen zugeschrieben. Die Einnahme von Acetylsalicylsäure ist nur bedingt empfehlenswert; manche halten eine gelegentliche Dosis von maximal 300 Milligramm pro Tag für unbedenklich. Niemals sollte über die Einnahme selbst entschieden werden, sondern stets von dem behandelnden Arzt empfohlen werden. Nichtsteroidale Antirheumatika, abgekürzt NSAR, werden bei allen entzündlich-rheumatischen Erkrankungen eingenommen, da die Entzündungsreaktion im Körper gehemmt wird. Zu den bekanntesten zählen Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen. In der Schwangerschaft, vor allem im letzten Drittel, ist es nicht zu empfehlen NSAR einzunehmen, da diese auch Ödembildung im Gewebe verursachen können. Außerdem ist die Rede davon, dass NSAR die Entwicklung des Ungeborenen negativ beeinflussen kann: Das Risiko eines Herzfehlers ist besonders im letzten Drittel der Schwangerschaft erhöht. Wie Acetylsalicylsäure wirken auch NSAR wehenhemmend.
Paracetamol in der Schwangerschaft - ja oder nein?
Paracetamol ist ein Arzneimittel, welches gegen Schmerzen eingenommen werden kann und zudem Fieber senken kann. Eine entzündungshemmende Eigenschaft hat es allerdings nicht. Wenn Fiebersenkung oder Schmerzlinderung in der Schwangerschaft erforderlich werden, kann die Einnahme von Paracetamol grundsätzlich erlaubt werden. Allerdings sollte vorher die genaue Dosis durch den behandelnden Arzt ermittelt werden, damit die maximale Tagesdosis – diese beträgt zwischen 2000 und 3000 Milligramm pro Tag nicht überschritten wird. Eine Rücksprache mit dem Arzt ist obligat.
Vorsicht auch bei pflanzlichen Mitteln und Vitaminen
Auch pflanzliche Mittel sind nicht unbedingt unbedenklich: Werdende Mütter sollten zum Beispiel auf Präparate oder Tees, die Salbei enthalten verzichten, da Salbei die Wehen fördern kann. Darüber hinaus ist auch bei Vitaminpräparaten Vorsicht angebracht: Vitamin A kann zum Beispiel in hohen Dosen das ungeborene Kind schädigen. Sprechen Sie sich daher mit dem Arzt ab und lassen sich beraten, ob und welche Nahrungsergänzungsmittel Sie einnehmen dürfen.
Vorsicht bei der Medikamenteneinnahme
Nach Meinung von einigen Experten ist das Risiko, durch Rauchen und alkoholische Getränke eine Fehlentwicklung des Kindes zu erfahren höher als eine Fehlbildung, die auf Medikamente zurück zu führen sind. Trotzdem ist die Vorsicht bei der Medikamenteneinnahme stets angebracht und sollte niemals wahllos und nur im äußersten Notfall, beispielsweise wenn die Schmerzen nicht mehr zu ertragen sind und nicht anderweitig gelindert werden können, erfolgen. Besonders in der Frühschwangerschaft sollte der Gebrauch von Arzneimittel so gering wie möglich gehalten werden. Zudem liegt jedem Medikament ein Beipackzettel bei, in welchem unter der Überschrift: Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit Informationen für schwangere Patienten vorliegt. Fazit: Schmerzmittel sollten, ob schwanger oder nicht, nicht wahllos wie „Smarties“ eingenommen werden und zur Routine werden. Denn auf Dauer können diese – auch für eine nicht schwangere Person – gefährlich werden und dem Körper schaden. Denn: Die Dosis macht das Gift.
Die ausgebildete Operations-Technische Assistentin hat nach ihrer dreijährigen Ausbildung eine Weiterbildung zur Chirurgisch-Technischen Assistentin in der Allgemein- und Visceralchirurgie in Köln absolviert. Inzwischen blickt sie auf eine mehrjährige Erfahrung in der OP-Assistenz in diesem Fachgebiet zurück. Neben ihrer Tätigkeit im OP studiert Frau Ehresmann Humanmedizin in einem Modellstudiengang in Aachen.