Soll informieren, verunsichert eher - der Beipackzettel
Für viele ein Buch mit sieben Siegeln: Der Beipackzettel. Statt Patienten zu informieren ist er unverständlich und verunsichert durch eine lange Liste von Nebenwirkungen. Seit 2006 werden Patienten bei der Formulierung eingebunden, doch hat sich deshalb etwas geändert?
„Bei Risiken oder Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage…“ - doch was einen hier erwartet ist ein ellenlanger Text in kaum lesbarer Schrift. Über zwei Seiten werden Bestandteile und Nebenwirkungen des Medikaments mit etlichen Fachbegriffen und Fremdwörtern beschrieben. Kaum einer quält sich durch den gesamten Text – und wenn doch hat er die Hälfte nicht verstanden oder ist von den vielen, zum Teil gruseligen Nebenwirkungen verängstigt. Eine Studie der AOK Bundesverbände und der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass sich fast jeder dritte Patient nach der Lektüre der Patienteninformation verunsichert fühlt.
Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) bestätigt diese Zahl. Bei einer Befragung von 3.300 Patienten kam heraus, dass jeder Zweite den Beipackzettel unverständlich und schlecht lesbar findet. Mehr als die Hälfte fanden die Angaben kompliziert und 37 Prozent der Befragten wurden von der Packungsbeilage verängstigt.
Viele Nebenwirkungen im Beipackzettel
Seit 2006 werden die Texte für den „Waschzettel“ in sogenannten Verständlichkeitstest mit der Zielgruppe – den Patienten – überprüft. Doch da sich diese Regelung nur auf neue Medikamente auf dem Markt bezieht, bleiben bei alt bewährten Produkten die verschachtelten Sätze und die Fachbegriffe erhalten. Laut einer Amerikanischen Studie kommen auf ein Medikament im Durchschnitt 70 verschiedene Nebenwirkungen, schreibt Dr. nat. med. Anke Kopacek auf apotheken.de. Dabei wird jede Nebenwirkung von Kopfschmerzen bis Schwindel aufgeführt, obwohl nicht zwingend ein Zusammenhang mit dem eingenommenen Medikament besteht. Aus rechtlichen Gründen geben die Hersteller jede Wirkung an, auch wenn sie nur ein einziges Mal aufgetreten ist.
Doch was enthält der Beipackzettel? Durch gesetzliche Vorgaben muss die Packungsbeilage den Patienten über:
- Angaben zu Bezeichnung
- Zusammensetzung
- Anwendungsgebiete
- Gegenanzeigen
- Wechselwirkungen
- Nebenwirkungen
- und Anwendungshinweise
informieren.
Der Name oder die Bezeichnung eines Medikaments verrät dem Patienten schon etwas über die Zusammensetzung. Taucht die Bezeichnung "forte" auf, kann von einer hohen Dosierung ausgegangen werden. Der Zusatz "mite" sagt aus, dass die Wirkstoffkonzentration mittel stark ist. Beinhaltet der Medikamentenname das Wort "retard" bedeutet das, dass der Wirkstoff nach und nach an den Körper abgegeben wird.
Richtige Einnahme
Die richtige Einnahme eines Medikaments ist essentiell für die Wirkung des Stoffs. Doch auch hierbei muss man den Zettel richtig verstehen. Soll ein Präparat "nach dem Essen" eingenommen werden bedeutet es, dass zwischen Mahlzeit und Tablette ein wenig Zeit liegen sollte. Die BZ schreibt, dass etwa zwei Stunden abgewartet werden sollte.
Steht im Beipackzettel, dass ein Medikament dreimal täglich eingenommen werden soll, sollte der Abstand zwischen den Tabletten gleichmäßig sein, also alle 8 Stunden erfolgen. Bei zweimal täglicher Zufuhr alle 12 Stunden und bei einmaliger Einnahme am Tag immer zum selben Zeitpunkt. So kann das Medikament seine volle Wirkung entfalten.
Was die Häufigkeiten bedeuten
Auch wenn im Waschzettel viele Nebenwirkungen aufgezeigt werden, ist das noch kein Grund zur Panik. Die Unternehmen führen jede noch so kleine Reaktion auf, um sich vor möglichen Klagen zu schützen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine der Horror-Begleiterscheinungen vorkommt ist eher gering.
Tritt eine Nebenwirkung laut Beipackzettel sehr häufig auf, ist sie bei mehr als 10 Prozent der Anwender bemerkbar.
Häufige Begleiterscheinungen treten bei einem bis 10 Prozent der Patienten auf.
Gelegentliche unerwünschte Wirkungen betreffen 0,1 bis 1 Prozent aller Anwender, seltene Nebenwirkungen lassen sich nur bei einem von 1.000 bis 10.000 Patienten beobachten.
Sehr selten auftretende Begleiterscheinungen kommen bei weniger als einem von 10.000 Personen vor.
Sollten Sie eine Nebenwirkung bemerken, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber. Auch bei Unklarheiten bei der Anwendung eines Medikaments oder bei Unverständlichkeiten in der Patienteninformation können Sie bei einem Arzt oder Apotheker um Rat fragen. Auf keinen Fall sollte aus Angst vor den Nebenwirkungen die Behandlung ohne Rücksprache abgebrochen, oder die Medikamentendosis verändert werden.
Wechselwirkungen unbedingt abklären
Vor allem Allergiker sollten sich trotz unübersichtlichem Beipackzettel gründlich informieren, wie das Medikament wirkt, was es enthält und welche Begleiterscheinungen auftreten können.
Auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sollten vor der ersten Einnahme mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden.
Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.