Sterbehilfe-Debatte: Was ist legal, was soll geändert werden?
Kaum ein Thema wird derzeit so hitzig in den Medien diskutiert wie die Regelung zum begleiteten Suizid. Sechs Politiker aus SPD und Union legten vergangenen Donnerstag ihren Gesetztesentwurf für die Sterbehilfe-Regelung vor und heizten damit die ethisch und moralische Debatte an. Doch was würde sich durch ein neues Gesetz ändern und wie ist die Situation bisher?
Der begleitete Suizid ist ein Thema, zu dem vermutlich jeder eine Meinung hat. Damit liefert es viel Zündstoff. Der Fall einer Frau und Mutter aus Sachsen gab den Anlass zur Diskussion. Seit mehreren Jahren wird die Frau künstlich ernährt. Ihre Familie kämpft um das Abstellen der Geräte. Der Bundesgerichtshof hat einen Beschluss veröffentlicht, der den Willen des Patienten stärkt - auch ohne Patientenverfügung. Eine Hand voll Politiker hat mit ihrem neuen Gesetzesentwurf nun die Debatte angeheizt.
Verschiedene Arten der Sterbehilfe: legal oder nicht?
Der Ist-Zustand: Man unterscheidet in Deutschland zwischen indirekter Sterbehilfe, passiver Sterbehilfe, aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung.
Indirekte Sterbehilfe bedeutet, dass ein Arzt seinem Patienten mit dessen Einverständnis schmerzstillende Medikamente verabreicht, die als Nebenwirkung den Tod nach sich ziehen. Diese Art der Sterbehilfe ist zulässig. Verweigert der Arzt die Gabe solcher Schmerzmittel, kann er laut Bundesgerichtshof wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden.
Die passive Sterbehilfe umfasst den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer tödlichen Erkrankung. Eine Patientenverfügung rechtfertigt dieses Vorgehen. Das Abschalten von Beatmungsgeräten oder ähnlichem ist daher nicht strafbar.
Beihilfe zur Selbsttötung bedeutet, dass Angehörige zwar die Mittel für einen Suizid, wie zum Beispiel Schlaftabletten, besorgen und dem Sterbenswilligen überreichen dürfen, die Einnahme liegt allerdings alleine in der Hand des Sterbewilligen. Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, denn die Beschaffung des Tötungsmittels ist erlaubt, zeigen sich nach dessen Einnahme allerdings Symptome des bevorstehenden Todes, muss Erste-Hilfe geleistet werden und umgehend ein Notarzt verständigt werden. Geschieht das nicht, kann eine Haftstrafe die Folge sein.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Das umfasst das verabreichen des Todbringenden Medikamentes, also das Töten des Patienten. Auch der ausdrückliche Wunsch des Patienten ändert daran nichts.
Der Gesetzes Entwurf
Sechs Abgeordnete aus SPD und Union wollen mit ihrem Gesetzesentwurf die Rechte der Ärzte in Sachen Sterbehilfe stärken. Es wäre „ein Gebot der Menschenwürde“ das Leiden eines Menschen am Ende seines Lebens beenden zu dürfen. Die Eckpunkte: Wer am Ende des Lebens an einer Krankheit, die gezwungenermaßen zum Tode führt, nach eigenem Ermessen schwer leidet, dürfe ärztliche Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Sterbehilfe durch spezielle Vereine oder Angehörige wäre nach dem Entwurf gesetzeswidrig.
Bundesärztekammer gegen Sterbehilfe
Die Bundesärztekammer ist strikt gegen Sterbehilfe. Ärzte „dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, heißt es in ihrer 2011 erneuerten Musterberufsordnung. Zwar haben nur 10 der 17 Landesärztekammern diese Formulierung übernommen, doch richtet sich Sterbehilfe auch gegen den Ärztlichen Grundsatz. Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery geht sogar noch weiter: Er fordert ein Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland. Ärzte seien keine „Techniker des Todes“, so Montgomery.
Der Präsident der Bundesärztekammer stellt in einer Pressemitteilung klar: „Unsere Verpflichtung besteht darin, das Leid mit medizinischen Mitteln zu mildern, aber nicht einfach den Leidenden zu entsorgen.“
Entscheidung erst 2015
Das Thema Sterbehilfe soll im November im Bundestag diskutiert werden. Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe etwa spricht sich klar gegen Sterbehilfe jeglicher Art aus. Gerade weil es sich um ein ethisch und moralisch höchst brisantes Thema handelt ist frühestens 2015 mit einer parlamentarischen Entscheidung zu rechnen. Der Ausgang der Debatte ist in alle Richtungen offen. Lesen Sie auch im apomio Gesundheitsblog: "Selbstbestimmte Zukunft durch Vorsorgevollmacht"
Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.