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Selbstbestimmte Zukunft durch Vorsorgevollmacht

Kommentar schreiben Aktualisiert am 21. Dezember 2014

Egal ob durch Krankheit, Alter oder einen Unfall: viele Menschen sind ab einem gewissen Zeitpunkt ihres Lebens nicht mehr fähig Entscheidungen zu treffen. Für viele klingt das nach einem Horrorszenario. Doch damit man auch im Fall der Fälle gewappnet ist, gibt es die Möglichkeit vorzusorgen – mit einer Vorsorgevollmacht.

Ein gesundes und erfülltes Leben bis ins hohe Alter: So stellen wir uns den Lebensabend vor. Doch für viele Menschen entspricht das leider nicht den Tatsachen. Ein Unfall, eine psychische Erkrankung oder schlichtweg das Alter kann uns einen Strich durch die Rechnung machen. Doch auch wenn man nicht mehr fähig ist, selbst zu entscheiden, was das Beste für einen ist, müssen diese Entscheidungen getroffen werden.

Vorsorgen für die Zukunft

Mit einer Vorsorgevollmacht ist es möglich für die Zukunft vorzusorgen und fest zu legen, wer einen gesetzlich vertreten soll, falls man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dadurch kann die Selbstbestimmung so gut es geht gewahrt werden. Denn oft werden Ehepartner oder Kinder nicht automatisch zu den gesetzlichen Vertretern. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt muss das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer festlegen – aus dem Familienkreis oder einen Fremden.

Da eine Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten alle Rechte einräumt in Ihrem Namen zu entscheiden, sind Familienangehörige häufig die bessere Wahl. Sie kennen den Patienten und wissen, was in seinem Sinne ist.

Auswirkung einer Vorsorgevollmacht

Die Vollmacht kann zu jedem Zeitpunkt erstellt werden und ist in der Regel lebenslang und über den Tod hinaus gültig. Dabei kann jeder für sich entscheiden, wie weit die Befugnis reicht. So kann entschieden werden, ob der Bevollmächtigte über gesundheitliche Maßnahmen entscheiden, ob er Krankenunterlagen einsehen oder über die Unterbringung in einem Pflegeheim entscheiden darf.

Außerdem kann festgelegt werden, ob die bevollmächtigte Person Mietverträge abschließen und kündigen darf, sowie der Vertreter in behördlichen Angelegenheiten ist. Auch die Vermögensverwaltung kann mit einer Vorsorgevollmacht geregelt werden.

Es kann auch ausdrücklich festgelegt werden, was der Bevollmächtigte nicht darf. Ist die Vollmacht notariell beglaubigt, kommt es zu keinen rechtlichen Komplikationen. In Grundstücksangelegenheiten und zur Aufnahme eines Verbraucherdarlehens ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben. Der Eintrag in das Zentrale Vorsorgeregister kostet einmalig knapp 13 Euro. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (bmjv) bietet ein vorgefertigtes Formular.

Weitere Verfügungen

Um bei Fragen zu Vermögen und Geld auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt das bmjv die Formulare der jeweiligen Bank zu verwenden.

In einer Patientenverfügung kann man darüber entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden oder welche nicht.

Mit einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen das Gericht als Betreuer einsetzt oder wen nicht.

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Lisa Vogel
Autor: Lisa Vogel

Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.

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