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Wer kann eine Kur beantragen und was steckt genau dahinter?

Kommentar schreiben Aktualisiert am 10. September 2019

Erschöpft oder durch körperliche Beschwerden am Limit? Beantragen Sie doch eine Kur! Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihr Arzt eine Kur für medizinisch notwendig erachtet, wird Ihr Antrag von der Krankenkasse geprüft. Sind alle Kriterien erfüllt, steht Ihnen eine ambulante oder stationäre Kur zu. Ziele sind, einer Krankheit oder ihrer Verschlimmerung vorzubeugen bzw. Heilung zu unterstützen und die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Auch Mutter-/Vater-Kinder-Kuren und Kuren für Kinder sind möglich. Was sind die Voraussetzungen für eine Kur? Wer sind die Ansprechpartner? Wer bezahlt? Wie stellt man einen Antrag? Welche Eigenbeteiligung muss man leisten?

 

 

Was sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Kur? 

 

Zuerst muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Kur begründen. Eine Kur ist nur möglich, wenn alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft sind. Dazu zählen Medikamente, Heilmittel, Therapien und die Behandlung durch einen Facharzt. Außerdem sollte der Patient auch zu Hause alles für seine Gesundheit unternommen haben, z.B. Sport und eine gesunde Ernährung. Wenn alle ambulanten Maßnahmen nicht gegriffen haben und eine ambulante Kur nicht ausreicht oder aus sozialmedizinischen Gründen nicht sinnvoll wäre, kann eine stationäre Kur in Betracht gezogen werden. Ziel ist die Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheit und der Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Eine ambulante Kur kann alle 3 Jahre, eine stationäre Kur alle 4 Jahre beantragt werden.

 

Was sind die versicherungsrechtlichen Bedingungen für die Erstattung einer Kur? 

 

Da die gesetzliche Rentenversicherung bestrebt ist, eine vorzeitige Verrentung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu verhindern, kommt sie für die Kosten bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern auf. Voraussetzung ist, dass der Erwerbstätige zum Zeitpunkt des Antrags in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Alternativ hat er auch Anspruch, wenn er in früherer Zeit mindestens 180 Kalendermonate (15 Jahre) Pflichtbeiträge geleistet hat. Auch Arbeitslose, die in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit ausreichend Pflichtbeiträge entrichtet haben, können eine Kur beantragen. Wer privat krankenversichert ist und die Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherungen nicht erfüllt, hat kein Anrecht auf eine Erstattung. Inwieweit sich die private Krankenkasse an den Kosten einer Kur beteiligt, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Kuren nach einem Arbeitsunfall werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge- und Rehakur?

 

Vorsorgekuren dienen der Vorbeugung einer Erkrankung oder sollen den Zustand einer Krankheit verbessern. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft zu erhalten. Auch die Fähigkeit zur Selbsthilfe und die Entwicklung von Eigenverantwortung für seine Gesundheit stehen mit auf dem Programm.
Eine Rehakur ist bei schon bestehenden chronischen Erkrankungen oder anderen schweren gesundheitlichen Einschränkungen angezeigt, z.B. nach Operationen. Der Patient ist seelisch, geistig oder körperlich stark beeinträchtigt. Ziel ist, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

 

Wofür sind Bäder- und Schlammkuren geeignet?

 

Heilbäder, Schlammbehandlungen und Moorpackungen lindern die Symptome von Arthrose, Rheuma, Osteoporose, Gicht, Ischias und klimakterischen Beschwerden. Bäderkuren am Meer werden bei Bronchitis, Heuschnupfen, Asthma, Ekzemen, Neurodermitis und Schuppenflechte sowie bei Abwehrschwäche und Erschöpfung verschrieben. Auch Kneipp-Kuren haben ein breites Spektrum an Indikationen. Dazu zählen Herz- und Kreislauferkrankungen, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Allergien, Erschöpfungszustände und Schlafstörungen

 

Was versteht man unter einer Anschlussheilbehandlung?

 

Reha-Maßnahmen in einer Anschlussheilbehandlung, meist nach einer Operation oder der Behandlung einer schweren Erkrankung wie Krebs oder Herzinfarkt, haben das Ziel einer besseren Ausheilung und schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Patient soll seinen Alltag möglichst gut und bald wieder bewältigen können. Das kann je nach Krankheitsbild eine Zeit der Schonung und Ruhe oder der Mobilisierung, z.B. mit Physiotherapie, bedeuten.

 

Welche Kuren sind auf spezielle Krankheitsbilder ausgerichtet?

 

Kuren werden auch für bestimmte Erkrankungen angeboten. Sie beinhalten Infos und Trainings, die helfen sollen, im Alltag besser mit der Krankheit umzugehen. Beispiele sind Kuren für Diabetiker, Übergewichtige und Patienten mit chronischen Rückenschmerzen.

 

Gibt es Kuren auch bei seelischen Belastungen?

 

Es sind auch Kuren bei Krankheitsbildern, die eine psychotherapeutische Behandlung benötigen oder mit einschließen, möglich. Dazu gehören Kuren für Suchtkranke, wie drogenabhängige, alkoholkranke, essgestörte, adipöse, spiel- oder arbeitssüchtige Menschen. Auch bei psychosomatischen oder stressbedingten Erkrankungen, Burnout, Depressionen oder Angst- und Panikattacken, die die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz stark einschränken, kann eine Kur angezeigt sein.

 

Wann ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur möglich?

 

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur soll eine Auszeit vom Alltag für kranke, in ihrer Gesundheit gefährdete oder seelisch überforderte Elternteile sein. Kinder bis zu 12 Jahren kommen als Begleitpersonen mit. Wenn nötig, erhalten auch sie eine Behandlung. Die Kur verhilft zu Abstand und Regeneration. Sie setzt Impulse für einen gesundheitsfördernden Umgang mit sich selbst, dem Kind und den Anforderungen des Alltags.

 

Wie laufen Antrag und Genehmigungsverfahren einer Kur ab? 

 

Wenn der behandelnde Arzt eine Kur für medizinisch notwendig erachtet, verfasst er einen Befundbericht. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und Diagnose (AOD-Beleg) aus. Unabhängig vom Kostenträger, gehört zu jedem Antrag die Information der Krankenkasse über die jeweilige Erkrankung und die bisherigen Behandlungen.


Befundbericht des Arztes, AOD-Beleg der Krankenkasse und der ausgefüllte Antrag werden von Erwerbstätigen bei der Rentenversicherung und von Rentnern bei der Krankenkasse eingereicht. Falls das dem Kostenträger nicht genügt, kann er ein Gutachten durch den medizinischen Dienst verlangen. Der Antragsteller kann seinen Wunsch- Kurort angeben, der auf Eignung für die beantragte Kur geprüft wird.


Nach ein paar Wochen Bearbeitungszeit erhält der Antragsteller eine Bewilligung der Kurklinik. Wenn er zu diesem angegebenen Zeitpunkt nicht kann, ist eine Verschiebung möglich. Die Kur wird nicht als Urlaub angerechnet. Der Arbeitgeber bezahlt für 6 Wochen das Gehalt. Sind keine Einkünfte vorhanden, kann bei der Rentenversicherung ein Übergangsgeld beantragt werden.


Wird der Antrag abgelehnt, kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Ist der Patient nach der Kur immer noch nicht arbeitsfähig, kann eine berufliche Reha bei der Rentenversicherung beantragt werden, die bei Bedarf auch Aus- und Weiterbildungen beinhalten kann.

 

Was wird erstattet, was muss bei einer Kur selbst bezahlt werden?

 

Bei einer ambulanten Kur werden Fahrt und Unterkunft von dem Kurgast getragen. Außerdem zahlt er 10 Euro für die Beratung durch den Kurarzt, 10 Euro Verordnungsblattgebühr für die verordneten Kurmittelanwendungen und 10 % der Heilmittelkosten. Bei stationären Kuren trägt der Patient täglich 10 Euro Eigenanteil, höchstens jedoch für 42 Tage. Die Fahrtkosten zum Kurort werden vom Kostenträger übernommen. Patienten unter 19 Jahren sowie ALG-II-Empfänger sind von der Zuzahlung befreit.

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Beate Helm
Autor: Beate Helm

Beate Helm, Heilpraktikerin, freie Redakteurin und Autorin für Gesundheitsthemen und Persönlichkeitsentwicklung. Selfpublisherin. Weiterbildungen in Ernährungswissenschaft, Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Ayurveda, psychologischer Beratung und systemischer Therapie. Langjährige Erfahrung in Yoga und Meditation. Bei apomio seit 04/2015.

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