Wie können Kosten für Pflege und Medikamente von der Steuer abgesetzt werden?
Die Pflege von Angehörigen bedeutet nicht nur eine große emotionale Belastung zusammen mit einem großen Aufwand an Einsatz. Im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit fallen auch hohe Kosten an. Um der besonderen Belastung zu begegnen, können Steuerpflichtige ihre Ausgaben für die Pflege Angehöriger steuerlich geltend machen. Wie Sie die Kosten für Pflege und Medikamente von der Steuer absetzen können, lohnt einer genaueren Betrachtung.
Wann können Kosten für Pflege steuerlich geltend gemacht werden?
Aufwendungen für die Pflege werden dann als Pflegekosten bezeichnet, wenn der Steuerpflichtige selbst oder ein Angehöriger in gerader Linie, wie Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern, in seiner eigenen Wohnung, in der Wohnung eines der Angehörigen oder in einem Pflegeheim gepflegt wird. Grundsätzlich können Pflegekosten von der Steuer abgesetzt werden.
Welche Pflegekosten können Sie von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können Sie Pflegekosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Kosten, die die Krankenkasse übernimmt oder deren Erstattung noch aussteht, dürfen nicht zu den absetzbaren Ausgaben der Pflege gezählt werden. Zu den absetzbaren Kosten im Rahmen der Pflege gehören neben weiteren die Ausgaben für:
- Unterbringung im Pflegeheim
- Krankenhausaufenthalte
- Pflegeaufwendungen
- Medikamente
- Pflegezusatzversicherung
Unterbringung im Pflegeheim
Wenn der Pflegebedürftige zum Beispiel als Rentner steuerpflichtig ist, kann er selbst die Kosten für das Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Ist die Rente zu niedrig, dann kommen die Angehörigen in gerader Linie – also Kinder oder Enkel – für die Heimkosten auf. Wenn der Aufenthalt im Heim durch Krankheit bedingt ist, dann können auch die Angehörigen ihre Aufwendungen für die Heimunterbringung geltend machen. Von den Heimkosten können Angehörige einen Teil als Unterhaltsleistung von der Steuer absetzen. Hierfür können sie bis zu 9.000 Euro jährlich ansetzen. Der Unterhaltshöchstbetrag wird um die Rente des Pflegebedürftigen reduziert, wobei die Werbekostenpauschale von 102 Euro, eine Kostenpauschale von 180 Euro und ein Freibetrag von 624 Euro gestattet wird. Der Restbetrag aus der Rechnung ergibt den abziehbaren Unterhaltsbetrag, der in Form von Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden kann.
Kosten, die über den Höchstbetrag für absetzbare Unterhaltsleistungen hinaus für die Unterbringung im Pflegeheim anfallen, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich angerechnet werden. Von diesen Kosten werden im Vorfeld jedoch Erstattungen und Haushaltsersparnis abgezogen.
Krankenhausaufenthalte
Entstehen Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, dann können diese als Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen hierfür werden bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Als Krankheitskosten gelten die Aufwendungen, die unmittelbar mit der Behandlung zusammenhängen. Hierzu gehören zum Beispiel keine Telefonkosten oder Einkäufe im Krankenhauskiosk.
Pflegeaufwendungen
Kosten, die im Rahmen der Pflege anfallen, können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Personalkosten für die Pflege
- Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Pflege
- Hilfsmittel wie Spezialbetten oder Prothesen
- Lebensmittel
- Kleidung
Alle Aufwendungen für oben genannte Posten können unter den außergewöhnlichen Belastungen zusammengefasst und abgesetzt werden.
Medikamente im Rahmen der Pflege
Medikamente, die im Rahmen der Pflege bezahlt werden, gehören zu den steuerlich absetzbaren Krankheitskosten. Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung von Medikamenten im Rahmen der Pflege ist die ärztliche Verordnung. Dabei ist es unerheblich, ob die Medikamente verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind. Wichtig ist die ärztliche Verordnung zur Behebung oder Linderung einer Krankheit. Auch Rezeptgebühren, die beim Kauf von Medikamenten anfallen, zählen zu den Krankheitskosten und können steuerlich geltend gemacht werden.
Pflegezusatzversicherung
Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung kann zu einer Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge führen. Hierfür gibt es zwei Einschränkungen. Die erste betrifft die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherungen. Diese beträgt jährlich lediglich 1.900 Euro und ist damit sehr schnell erschöpft. Die zweite Einschränkung betrifft alle Jahrgänge, die nach 1957 geboren sind. Sie können für eine Pflegezusatzversicherung lediglich Beiträge in Höhe von maximal 184 Euro pro Jahr in Form von Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Die außergewöhnlichen Belastungen bezeichnen private Ausgaben von Steuerpflichtigen, die sie im Rahmen von besonderen Umständen aufwenden müssen. Dabei haben Steuerpflichtige mit außergewöhnlichen Belastungen regelmäßig höhere Ausgaben als vergleichbare Steuerzahler im gleichen Familienstand oder mit ähnlichem Einkommen. Die Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden können, müssen darüber hinaus unabwendbar notwendig gewesen sein. Daher zählen auch die Kosten für Pflege und Medikamente zu den steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen.
Wie werden außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht?
Der Gesetzgeber hat für die außergewöhnlichen Belastungen eine Höhe bestimmt, bis zu der eine Eigenleistung des Steuerpflichtigen als zumutbar gilt. Die so genannte zumutbare Eigenbelastung richtet sich bei jedem Steuerzahler nach dessen Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Pflegekosten, die Sie als außergewöhnliche Belastungen angeben, müssen Sie bis zur Höhe Ihrer zumutbaren Eigenbelastung selbst tragen. Bis zur Höhe der zumutbaren Eigenbelastung können Pflegekosten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Absetzungswürdige Pflegekosten, die Sie über den Grenzwert der Eigenbelastung hinaus aufgewendet haben, können Sie hingegen absetzen.
Welche Kosten der Pflege fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen?
Wenn Pflegebedürftige in einer eigenen Wohnung leben, die zur Haushaltsführung ausgestattet ist, können sie bestimmte Ausgaben für die Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für die Reinigung, für die Zubereitung von Mahlzeiten oder für ambulante Pflegedienste.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag ist ein pauschaler Betrag, der als außergewöhnliche Belastung angegeben und so von der Steuer abgesetzt werden kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags ist, dass die Pflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder in der Wohnung der pflegenden Angehörigen stattfindet. Der Pflegebedürftige, den der Angehörige unentgeltlich pflegt, muss einen Pflegegrad 4 oder 5 oder das Merkzeichen H haben. Der Pflege-Pauschbetrag liegt bei 924 Euro pro Jahr (Stand 2018) und wird bei mehreren pflegenden Personen auf diese aufgeteilt. Wer den Pflegepauschbetrag in Anspruch nimmt, der muss seine Aufwendungen für die Pflege nicht einzeln aufführen und nachweisen. Die Pauschale wird unkompliziert angewendet. Liegen die tatsächlichen Ausgaben für die Pflege jedoch höher als 924 Euro pro Jahr, dann lohnt sich die Anwendung des Pauschbetrages nicht. In diesem Fall können die pflegenden Angehörigen auf den Pflegepauschbetrag verzichten und die tatsächlich anfallenden Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Welche Nachweise müssen für die steuerliche Geltendmachung vorliegen?
Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen oder sich selbst können Steuerpflichtige nur dann absetzen, wenn sie Belege für die Pflegebedürftigkeit vorlegen können. Das Finanzamt erkennt als Beleg für die Pflegebedürftigkeit zum Beispiel an:
- Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Bescheid der Pflegekasse
Um einzelne Ausgaben im Rahmen der Pflege abzusetzen, müssen diese jeweils genau belegt werden. Hierzu dienen zum Beispiel:
- Nachweis über Heimkosten
- Rechnungen des Pflegepersonals
- Quittungen für Pflegemittel
- Apothekenquittungen
- Belege für Lebensmittel
"Das apomio-Team bedankt sich bei Billomat für die Gastartikel-Reihe im apomio Gesundheitsblog. Wie Sie Krankheitskosten von der Steuer absetzen können erfahren sie im ersten Teil der Textserie. Mehr zum Thema Steuertipps finden Sie bei billomat.de"
Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einer webbasierten Buchhaltungssoftware für Selbstständige, Startups und KMU . Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über zehn Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Das Fintech-Unternehmen mit Sitz in Nürnberg arbeitet seit 2016 mit einem Team aus 24 Vollblut-Onlinern und Software-Experten an dem Buchhaltungstool.