Wissenswertes zu Heparin
****Bei Heparinen handelt es sich um körpereigene Wirkstoffe, die – künstlich hergestellt und zugeführt – therapeutisch genutzt werden. Die vom Körper selbst produzierten Heparine sind Zuckerstoffe (Polysaccharine), die hemmend auf die Blutgerinnung wirken.
Einerseits ist die Gerinnungsfähigkeit des Blutes sehr wichtig, um beispielsweise bei Verletzungen der Blutgefäße einen übermäßigen Blutverlust zu verhindern. Im Inneren des Körpers jedoch muss das Blut in den Blutgefäßen gut fließen können und darf nicht spontan gerinnen. Um dies zu verhindern, werden im Organismus Heparine gebraucht. Sie wirken im Zusammenspiel mit dem wichtigsten körpereigenen Blutgerinnungshemmer, dem Antithrombin. Dieses Molekül inaktiviert das Enzym Thrombin, einen Gerinnungsfaktor, der dafür sorgt, dass im Blut gelöstes Fibrinogen nicht zum festen Fibrin verklumpen kann. Die gerinnungshemmende Wirkung der Heparine besteht nun darin, dass es an Antithrombin bindet und dadurch dessen Wirksamkeit um etwa das Tausendfache steigert.
Künstlich hergestelltes, arzneilich genutztes Heparin wird von Ärzten und in Kliniken in Form von Spritzen oder Infusionen angewendet. Es kommt vor allem zur Vorbeugung und Behandlung von Thrombosen (Blutgerinnseln) und Verschlusserkrankungen der Blutgefäße, zur Behandlung von Angina Pectoris oder – niedriger dosiert – zur Thrombosevorbeugung nach Operationen und bei Bettlägerigkeit zum Einsatz.
Rezeptfrei ist Heparin nur in Form von Creme, Salbe und Gel in der Apotheke erhältlich. In diesen Darreichungsformen nutzt man es auch in der Selbstmedikation zur unterstützenden Behandlung bei akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen und Blutergüssen sowie zur Behandlung von oberflächlichen Venenentzündungen. Der Wirkstoff lässt Schwellungen zurückgehen, indem er die Durchblutung und damit den Rückstrom des Blutes zum Herzen fördert. Wasseransammlungen in den benachbarten Gefäßen, die die Schwellung verursachen, werden dadurch reduziert. Heparin sorgt außerdem dafür, dass sich Blutpfropfen in den direkt unter der Haut liegenden Gefäßen auflösen.
Wichtige Hinweise zur äußerlichen Anwendung von Heparin
Beim Auftragen von Heparin sollte darauf geachtet werden, dass das Präparat nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommt und nicht auf offene Wunden, nässende Ekzeme und entzündete Hautpartien gelangt.
Wenn man in der Vergangenheit bereits auf Heparin oder einen anderen Bestandteil des Präparates allergisch reagiert hat, sollte man Heparin Creme, Salbe oder Gel nicht anwenden.
Bei der örtlichen, äußerlichen Anwendung von Heparin ist im Allgemeinen nicht mit unerwünschten Nebenwirkungen zu rechnen. Sehr selten kann es zu allergischen Hautreaktionen wie Hautrötungen, Brennen und Jucken kommen. Diese klingen nach Absetzen des Präparates normalerweise wieder ab. Wenn dies nicht der Fall ist oder eine andere, nicht genannte Nebenwirkung auftritt, sollte ein Arzt aufgesucht bzw. die Nebenwirkung dem Arzt oder Apotheker mitgeteilt werden.
Wenn Heparin Creme, Gel oder Salbe in sehr hoher Dosierung verwendet wird (mehr als 160.000 Internationale Einheiten I.E.), ist mit einer erhöhten Blutungsneigung zu rechnen.
Ebenso können sich bei sehr hohen Dosierungen bei gleichzeitiger Anwendung von anderen gerinnungshemmenden Mitteln oder Schmerzmitteln wie z.B. Aspirin Wechselwirkungen ergeben, die die Blutungsneigung nochmals verstärken. In solchen Fällen ist – ebenso wie bei der innerlichen Anwendung von Heparin – bei Gebärenden eine Rückenmarksbetäubung wegen der erhöhten Blutungsgefahr verboten.
Von Heparin ist bekannt, dass es weder die Plazenta passiert noch in die Muttermilch übergeht. Daher kann es auch von schwangeren und stillenden Frauen angewendet werden. Auch für die Behandlung von Kindern ist Heparin geeignet.
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, wird Heparin zwei- bis dreimal täglich dünn und gleichmäßig auf die betreffende Stelle aufgetragen.
Heparin Creme, Salbe oder Gel sollte immer genau nach Anweisung angewendet werden; bei Fragen helfen der Arzt oder Apotheker weiter. Das Arzneimittel darf ohne ärztliche Konsultation nicht länger als zehn Tage angewendet werden.