Botendienst-Pauschale: 250 Euro Pauschalvergütung ab Ende September
Es ist eine gute Nachricht, die das absehbare Ende der 5€-Sondervergütung für Botendienste ablöst. Die ABDA teilte mit, dass sich der Deutschen Apothekerverbands (DAV) und die gesetzlichen Krankenkassen nun auf die Botendienst-Pauschale von 250 Euro geeinigt haben: sie soll ab Ende September unbürokratisch überwiesen werden. Die ABDA setzt sich derweil für eine Verlängerung der 5€-Botendienstvergütung ein – dafür initiierte sie zwischen 7.7. und 17.8. eine Botendienst-Sonderbefragung unter Apothekenleitern.
Inhaltsverzeichnis
250 Euro für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel
Die Pauschale von 250 Euro (Netto) wird einmalig und automatisch an alle Apotheken ausgezahlt.
Die Finanzierung der Pauschale erfolgt über die gesetzlichen Kassen. So sah es § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bereits im April vor. Dort hieß es: „Zusätzlich zu den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung genannten Zuschlägen können Apotheken einmalig einen Betrag zur Förderung von Botendiensten in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erheben.“1
Einigung des DAV mit GKV-Spitzenverband
Die Einigung des DAV mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nahm einige Monate in Anspruch. Nun liegt die Vereinbarung über die Abrechnung der einmaligen Botendienst-Pauschale vor. Sie wird geregelt in der sogenannten „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“.2 Viele Apotheken, die ihre Botendienst-Mitarbeiter mit ausreichend Desinfektionsmittel und Mundmasken vor der Coronapandemie ausstatten mussten, erhalten demnächst für einen Teil der Mehrkosten eine „Botendienst-Ausstattungspauschale“.
Dazu sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker in einer ABDA-Pressemitteilung am 9. Juli: „Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“3 Becker freut sich, dass für die Auszahlung der Pauschale kein kompliziertes Antragsverfahren anfällt: „Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung.“4
Wie erfolgt die Abrechnung der Pauschale?
Die Überweisung übernimmt der Nacht- und Nottdienstfonds (NNF) des DAV. Eine Dokumentation, um die Sonder-PZN belegen zu können, ist nicht notwendig.5 Die Abrechnungsstelle des NNF erstellt gegenüber des GKV-Spitzenverbands zwei Sammelrechnungen. Die erste Sammelrechnung erfolgte bis zum 15. Juli für alle Apotheken, die bis zum 30. Juni die Abrechnungsbedingungen erfüllten.6 Die zweite Sammelrechnung für Apotheken, die ab dem 1. Juli bis zum 30. September neu eröffnet haben, erfolgt zum 15. Oktober. Die erste Sammelrechnung der Botendienst-Pauschalen wird seitens des GKV-Spitzenverbandes bis zum 15. September beglichen, die zweite Sammelrechnung bis zum 15. Dezember.7 Anschließend übernimmt der Nacht- und Notdienstfonds die Erstattung der 245 Euro direkt auf das vom Apothekeninhaber bei der Abrechnungsstelle hinterlegte Bankkonto.8 Die fehlenden 5 Euro zu den 250 Euro behält sich der NNF wie in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gefordert, als Aufwandspauschale für den Verwaltungsaufwand ein.9
Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Dazu sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er [der NNF] dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar.“10
Welche Bedingungen müssen Apotheken erfüllen?
Bedingungen waren, dass besagte Apotheken nicht bereits vor dem 22. April in finanziellen Schwierigkeiten gerieten oder bis zum 30. September neu eröffneten.11 Außerdem müssen über die Sonder-PZN abrechnende Apotheken zwischen 22. April und 30. September Arzneimittel zur Anwendung am Menschen im Botendienst abgegeben und zulasten der Krankenkasse mindestens einmal unter der Sonder-PZN 06461110 abrechnen.12
Wird die 5€-Botendienstvergütung verlängert?
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände macht sich unterdessen für eine Verlängerung der bis 30. September bezuschussten 5€-Botendienstvergütung stark.13 Ob die Apothekervereinigung damit Erfolg hat, ist abhängig von einer geplanten Gesetzesinitiative. So soll ein „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) eine Botendienst-Pauschale in Höhe von 2,50 Euro verankern. Die Botendienst-Regelung des KHZG würde im §129 SGB V platziert.14
Botendienst-Umfrage der ABDA
Zur Bestärkung ihres Anliegens hat die ABDA eine Botendienst-Sonderbefragung initiiert. Die Erhebung fand von 7.7. bis 14.8. statt.16 Sie richtete sich ausdrücklich an alle Apothekeninhaber. Demnach sollte die Umfrage „Erkenntnisse liefern, wie Apotheken in den letzten Monaten mit dem Botendienst umgegangen sind und inwieweit eine Verstetigung des Zuschusses geboten ist.“ Die Teilnahme an der Onlinebefragung war über einen Link möglich, der den Apothekern zugesandt wurde.
Noweda bot Apotheken Hilfe beim Botendienst an
Die Botendienst-Pauschale wird offenbar von Noweda als mögliche Marktnische verstanden. Der Großlieferant bot die Übernahme der Botendienst-Fahrten an, falls die gesetzliche Botendienst-Pauschale von 5€ beibehalten bliebe.17 Das Angebot soll Apothekenkunden „zu sehr überschaubaren Kosten“ taggleich beliefern.18 Das Projekt könnte dann bis Ende 2020 starten.
Momentan steht das Noweda-Projekt allerdings auf wackeligen Füßen. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, äußerte sich am 23.07. sehr kritisch zu derartigen Versorgungsleistungen: „Wenn sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren, dann erweisen sie den Apotheken damit einen Bärendienst.“ Der Botendienst sei eine wichtige Versorgungsleistung der Vor-Ort-Apotheken. Er dürfe nur von weisungsgebundenem Personal mit Apothekenanstellung ausgeführt werden. Abzuwarten bleibt außerdem für das Noweda-Angebot, ob die staatliche Unterstützung des Botendienstes fortgeführt wird.
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Frau Maria Köpf ist seit 2018 als freie Autorin für apomio tätig. Sie ist ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistentin und absolvierte ein Germanistik- und Judaistik-Studium an der FU Berlin. Inzwischen arbeitet Maria Köpf seit mehreren Jahren als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Naturheilkunde und Ernährung. Mehr von ihr zu lesen: www.mariakoepf.com.