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Digitale Zertifikate für ungeimpfte Genesene

Kommentar schreiben Mittwoch, 06. Oktober 2021

Bis vor kurzem gab es sie noch nicht - die Rede ist von digitalen Genesenennachweisen für Ungeimpfte. Diese wurden bislang nur für Genesene ausgestellt, die nach der Gesundung auch geimpft worden waren. Das Problem für viele Betroffene: Personen mit „gesicherter symptomatischer SARS-CoV-2-Infektion empfiehlt die STIKO eine Impfstoffdosis in der Regel 6 Monate nach der Infektion“ – so eine Verlautbarung auf der Webseite des RKI.1 Seit August stellen bundesweit viele Apotheken ein digitales COVID19-Genesenenzertifikat aus. 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Dem Personenkreis der frisch Genesenen dürfte das digitale Genesenenzertifikat den Alltag im Herbst und Winter erleichtern. Betroffene können künftig mit der Corona-Warn-App vorweisen, dass sie zwar (noch) nicht geimpft wurden, allerdings bereits von einer COVID19-Erkrankung genesen sind: „Die Apotheken freuen sich nun, auch diesen Menschen ein Angebot machen zu können“, betonte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), in einer kürzlichen Pressemitteilung.2

 

Digitales COVID19-Genesenenzertifikat: Kostenfrei in vielen Apotheken

Viele Apotheken stellen seit August bundesweit bereits das digitale Zertifikat für ungeimpfte Genesene aus. Dittrich erläutert, warum das Genesenenzertifikat kostenfrei bleiben wird: „Die Apotheke erhält vom Bundesamt für soziale Sicherung – wie bei den anderen Zertifikaten – eine Vergütung von 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer.“

 

Den Genesenenausweis gibt es in vielen Apotheken bundesweit. Dafür lässt sich leicht auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de die nächstgelegene Standortapotheke finden.

 

Um das digitale Zertifikat in einer teilnehmenden Apotheke zu erhalten, benötigt man einen Nachweis über einen positiven PCR-Test sowie einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis). Das Ergebnis des PCR-Tests darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen.3

 

So funktioniert das digitale Zertifikat

Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode (QR-Code) erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.4 Freilich sollte man den papiernen Ausdruck aus der Apotheke mit dem QR-Code aufbewahren. Nur so kann das digitale Zertifikat im Bedarfsfall, z.B. wenn das Smartphone defekt ist, erneut aufgerufen werden.

 

Nach wie vor sind für die Gruppe der ungeimpften Genesenen aber auch verschiedene andere Belege für ihre Gesundung gültig. Alternativ zum digitalen Genesenenzertifikat für Ungeimpfte können sie etwa einen Labor- oder Arztbescheid oder eine behördliche Bestätigung vorzeigen.

 

Sicher ist sicher: DAV und BMG schließen Sicherheitslücke

Die diesbezügliche Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärt zur Frage des Datenschutzes: „Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bietet dazu allen Apotheken mittels eines Verbändeportals einen sicheren Zugang über die Telematik-Infrastruktur (TI) auf den Zertifikatsserver des ausstellenden Robert-Koch-Instituts.“5

 

Der Zugang zur Telematik-Infrastruktur durch das Verbändeportal mein-apothekenportal.de wurde erst im Juli abgeschlossen. Davor waren gravierende Sicherheitslücken der zuvor nur browserbasierten Lösung auf mein-apothekenportal.de publik geworden. Datenschutzexperten verschufen sich durch frei erfundene Apothekendaten und gefälschte Nachweise Zugang zum Portal. Dies hatte eine brisante Auswirkung: Nachahmer konnten so Impfzertifikate auf dem Schwarzmarkt hehlen.6

 

Die jetzige Integration in die Telematik-Infrastruktur gilt als sicherheitstechnisch sehr zuverlässiges „Upgrade“ – wie von Datenschutzexperten bereits vor Monate gefordert.7

 

Kleines FAQ zum Thema „Genesenenzertifikat“

1) Wer hilft, wenn es für die Genesung keinen Beleg mehr gibt?

Krankenhäuser, Arztpraxen und Laborzentren sind verpflichtet, die Daten einer Behandlung oder Therapie 10 Jahre aufzubewahren. Können Patienten den Nachweis für die Genesung nicht mehr finden, kontaktieren sie bitte das jeweilige Behandlungszentrum, Krankenhaus, Labor oder die Arztpraxis. Im Zuge der Daten auf der elektronischen Patientenakte lassen sich Labortestergebnisse, Nachweise und Dokumentationen ermitteln. Die ermittelten Daten lassen sich auf ein Ersatzdokument übertragen.8

 

2) Ab wann und wie lange gilt man eigentlich als „genesen“?

Laut einem Medienbericht gilt man 28 Tagen nach dem ersten PCR-Test, der das Coronavirus nachweisen konnte, für eine Dauer von maximal 6 Monaten (180 Tagen) als „genesen“.9

 

3) Muss der Genesenennachweis immer mitgeführt werden?

Laut Recherchen gibt es keine zwingende Pflicht, den Genesenennachweis immer mit sich zu führen. Allerdings verlangen zahlreiche Situationen und Behörden zwingend, dass man eines der 3G’s (genesen, geimpft oder getestet) nachweisen kann. Um nicht in einer wichtigen Situation den Zugang zu einem Gebäude oder Behörde versagt zu bekommen, sollte das Smartphone mit dem digitalen Genesenennachweis immer mit sich geführt werden.

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Maria Köpf
Autor: Maria Köpf

Frau Maria Köpf ist seit 2018 als freie Autorin für apomio tätig. Sie ist ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistentin und absolvierte ein Germanistik- und Judaistik-Studium an der FU Berlin. Inzwischen arbeitet Maria Köpf seit mehreren Jahren als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Naturheilkunde und Ernährung. Mehr von ihr zu lesen: www.mariakoepf.com.

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