Gegenvorschläge zu Spahns Plänen: ABDA lehnt Boni-Deckelung ab
Die außerordentliche Mitgliederversammlung der ABDA am 17. Januar 2018 kam nach langwieriger Diskussion zu einem Gegenvorschlag. Dieser nähert sich den Vorschlägen des Ministers zwar in Teilen an. Spahns (CDU) Vorschläge zu grenzüberschreitender Regulation ausländischer Rezept-Boni wurden jedoch als „völlig unzureichend“ bezeichnet. Stattdessen fordert die ABDA die vollständige Wiederherstellung der deutschen Preisbindung für sämtliche EU- und deutschlandweite Apotheken und Versender.
ABDA lehnt Spahns Boni-Deckelung ab
Die Vorschläge Spahns wurden von der ABDA differenziert bewertet. Insbesondere drei strittige Punkte der sechs Eckpunkte Spahns wurden um Gegenvorschläge verbessert. Zentraler Punkt der ABDA-Mitgliederversammlung (ABDA-MV) blieb die Ablehnung der Deckelung von Rezept-Boni auf 2,50 Euro, die nur für ausländische Versender in den deutschen Handelsraum gilt. Sie schieße am Ziel vorbei, weil sie die „grenzüberschreitende Preisbindung“ nicht erreicht. Das fördert aus Sicht der ABDA eher ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Hier holte die ABDA zum Gegenvorschlag aus: Die ungleichen Rezept-Boni für ausländische Versender sollen besser „durch eine Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung ins Sozialrecht (SGB)“ in Deutschland verboten werden.
Mehr Sicherheit: Das deutsche Apothekensystem ausbauen
Spahns Vorschläge zu „neuentwickelten pharmazeutische Dienstleistungen“ akzeptiert die ABDA ebenso gerne wie die Anhebung der Notdienstpauschale auf 240 Millionen (netto). Auch die Erhöhung der Rezeptgebühr für BtM und andere dokumentationspflichtige Herstellungen nimmt sie erwartetermaßen ins Konzept auf. In den Worten des ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt liefern neuentwickelte „pharmazeutisch selbstveranlasster Dienstleistungen“ gute Chancen. Hier könne sich die deutsche Apothekenlandschaft von den europäischen Institutionen und ihren Regulatorien ein stückweit unabhängig machen. Auch nimmt die ABDA die zugesagten 240 Millionen Euro (netto) für einen Fond zur Einführung und Honorierung dieser pharmazeutischen Dienstleistungen gerne mit.
Mehr Transparenz: „Freie Apothekenwahl“ trotz E-Rezept und Krankenkassen
Dagegen fordert die ABDA, die Rechte der Patienten in Deutschland zur freien Apothekenwahl nicht zu beschneiden. Sie befürchtet, dass sich im Rahmen von Digitalisierung und E-Verordnung „Rezept-Makler“ oder Internetplattformen zwischen Patient, Arzt Apotheke schalten. Daher fordert sie, zwingend mitbestimmen zu dürfen, sobald digitale Strukturen zur Apothekenversorgung – wie das E-Rezept – etabliert werden. Auch forderte die ABDA-MV ein Verbot, dass Versicherte von Krankenkassen begünstigt werden, die im Ausland ihr Rezept beziehen. In die gleiche Richtung zielt ein Verbot, das „Einzelverträge mit abweichenden Preisen“ mit den Krankenkassen aushebelt.
Rezept-Boni nicht deckeln, sondern verbieten
Im Gegensatz zur ABDA schlug Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA), eine Präzisierung des ministerlichen Boni-Deckels von 2,50 Euro vor. Dieser Boni-Deckel soll nicht nur für ausländische, sondern auch für inländische Apotheken gelten: „Und zwar so, dass dieses Wettbewerbselement, also ein Bonus von 2,50 pro RX-Medikament zu gewähren, allen Apotheken ermöglicht wird“.
Statt wie der BVDVA auf eine Nivellierung der unfairen Wettbewerbsregeln für holländische und schweizer Versender zu drängen, will die ABDA die Rezept-Boni nun endlich vom Tisch. In den nächsten Monaten bis zum Sommer will die ABDA „in einen offenen Dialog mit den politischen Kräften über die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen“ eintreten.
Frau Maria Köpf ist seit 2018 als freie Autorin für apomio tätig. Sie ist ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistentin und absolvierte ein Germanistik- und Judaistik-Studium an der FU Berlin. Inzwischen arbeitet Maria Köpf seit mehreren Jahren als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Naturheilkunde und Ernährung. Mehr von ihr zu lesen: www.mariakoepf.com.