Seit 9. April: Apotheken dürfen weitere Händedesinfektionsmittel herstellen
Infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 wurden in Deutschland Hände- und Flächendesinfektionsmittel schnell Mangelware. Insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Praxen galt, dass die gesundheitliche Sicherheit der Bevölkerung bedroht war. Deshalb erließ die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Allgemeinverfügungen, um Apotheken und der Industrie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln im großen Stil zu ermöglichen.
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