Valette 0.03mg/2.0mg (3X21 Stück) im Preisvergleich
Menge: | 3X21 Stück |
PZN: | 6982955 (rezeptpflichtig) |
Darreichungsform: | Ueberzogene Tabletten |
Verordnungsart: | rezeptpflichtig |
Anbieter: | Jenapharm GmbH & Co.KG |
Preisvergleich Valette 0.03mg/2.0mg (3X21 Stück) - 3 Angebot(e) verfügbar
Generika
Produktinformationen zu Valette 0.03mg/2.0mg
Allgemeine Informationen zum Arzneimittel ***
Allgemeine Anwendungshinweise
****Pflichtangaben zu Valette 0.03mg/2.0mg
***Indikation
Kontraindikation
Dosierung
Patientenhinweise
Schwangerschaft
Fragen und Antworten zu Valette 0.03mg/2.0mg
Was ist der Unteeschied zwischen Kassenrezepten und Privaten? Ab wann zahle ich Zuzahlung und wie hoch ist sie? Ich bin 18.
Sehr geehrte Fragestellerin,
In Deutschland muss man bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, die auf einem Kassenrezept verordnet werden, einen Teil der Kosten selbst tragen – die sogenannte Zuzahlung. Diese wird in der Regel für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren fällig. Die Höhe beträgt immer zehn Prozent des Arzneimittelpreises, jedoch gibt es Mindest- und Höchstgrenzen: Auch wenn das Medikament günstig ist, zahlt man mindestens fünf Euro; wenn das Medikament sehr teuer ist, zahlt man höchstens zehn Euro. Die Kosten eines Privatrezeptes müssen hingegen in voller Höhe vom Patienten selbst getragen werden.
Es gibt spezielle Regelungen, wann die Antibabypille von der Krankenkasse bezahlt wird und wann sie auf einem Privatrezept verschrieben werden muss. Bis zum 21. Geburtstag wird sie von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Danach muss sie auf einem Privatrezept verordnet werden – außer, es liegen medizinische Gründe vor, die eine Behandlung mit dem Medikament erforderlich machen.
Herzliche Grüße und alles Gute
Linda Künzig, Apothekerin
leider kann ich zur ellaone keine Frage stellen .Warum kann ich sie nicht online bestellen? Und warum muss man in der Apotheke immer so viele Fragen dazu beantworten???
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
der Online-Verkauf der „Pille danach“ ist in Deutschland gesetzlich verboten. Sie stellt kein Verhütungsmittel dar und muss zügig nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Dies kann aufgrund des Versandweges nicht gewährleistet werden. Zudem fehlt online die erforderliche persönliche Beratung. In der Apotheke erhalten Betroffene die „Pille danach“ nach einem ausführlichen Beratungsgespräch. In der Regel wird hierbei auf einen Fragenkatalog zurückgegriffen, mit dessen Hilfe eine bereits bestehende Schwangerschaft ausgeschlossen und die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung ermittelt wird. Des Weiteren wird überprüft ob Gegenanzeigen oder mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln vorliegen.
Herzliche Grüße und alles Gute
Linda Künzig, Apothekerin